Hund wurde gebissen. Was tun?

17 Antworten

Gibt es denn dort Leinenpflicht? Wenn nein, dann kannste nichts mache. Wenn ja, dann kannste ihn beim Ordnungsamt melden. Passieren wird aber erst mal nicht, da es keine Zeuge gab, oder? Vor allem war Deiner nun mal auch nicht angeleint - es ist völlig wurscht, daß die Leine riß - er war nun mal unangeleint. Von dem her, würde ich offiziell nichts gegen den anderen machen. Wenn dann mit ihm sprechen.

Es ist natürlich grausam, daß Dein Hund so extrem gebissen wurde. Aber Deiner ist frei gelaufen und hat ihn angekläfft. Also meine Hündin kann auch kläffende Hunde nicht leiden. Ob sie deswegen beissen würde, ich weiß es nicht - sie kommt nicht dazu, da ich die Problematik kenne und sie daher generell zu mir rufe u. anleine, wenn ein anderer Hund kommt. Wie auch immer, vom Sozialverhalten ist es normal, daß sich der andere das Ankläffen nicht gefallen läßt. Ob 4 Bisse normal sind, ist fraglich. Kommt aber auch wieder drauf an - denke jeweils 2 Löcher stammen von einem Biß - d. h. es waren 2 Bisse. Je nachdem wir extrem die Löcher sind und ob es einen Grund gab, daß der Hund zweimal zubiß (evt. weil Deiner weiter pöpelte) kann es normal oder nicht normal sein.

Wie auch immer - ohne Zeugen - bringt das ganze nichts. Daher würde ich mich an Deiner Stelle mit dem Besitzer des anderen Hundes sprechen. Freundlich sprechen. Evt. meldet er freiwillig den Vorfall seiner Versicherung und diese übernimmt einen Teil. Vor allem würde ich mit ihm sprechen, weil es ja schon der zweite Vorfall war - damit kein dritter Vorfall passiert.

Ich hatte den Fall, daß ein freilaufender Hund zu meiner angeleinten Hündin kam u. sie biß zu. Zwar leicht, aber sie hat gebissen. Fakt war, ich war im Recht. Da allerdings der Mann durch andere freilaufende Hunde genötigt wurde, seinen frei zu machen, er auch sehr nett war - habe ich die Tierarztrechnung ohne Anerkennung einer Schuld übernommen. So kann es gehen, wenn jemand nett ist.

Und dann kauf eine gute Leine. Ich habe 2 Hunde und sicher 6 Leinen - also für jeden Hund 2 Ersatzleinen. Wenn eine Leine alt ist, dann muß man die halt nun mal tauschen. Ob nun Dein Hund unangeleint war oder die Leine riß - kommt auf das gleiche raus. Er war frei.

Anzeige ist nicht.

Strafrechtlich ist ein Hund eine Sache (so hart das klingen mag). Es wurde also Deine Sache beschädigt.

Fahrlässig zudem, weil nicht mit Absicht gemacht (vom Halter).

Es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung, ist nicht strafbar. Ansonsten würde jeder Unfall strafrechtlich verfolgt. Wäre Unsinn.

Man kann nur anzeigen, was auch bestraft werden würde.

Haftungsrechtlich - Du 50%, er 50%, weil beide nicht angeleint.

Aber das wirst Du wohl einfordern müssen. gerichtlich gar. Lohnt kaum.

OWi-Anzeige wegen nicht angeleintem Hund, kosten 20 Euronen oder so.

Du kannst eine Anzeige gegen Unbekannt machen, bringt aber nichts! Lass Deinen Hund vom TA untersuchen und behandeln. Das er von dem Husky gebissen wurde hat nichts damit zu tun das der Husky eventuell aggresiv ist, sondern das dein Hund ihm hinterher gelaufen ist und ihn angebellt hat. Der Husky wurde auf gut Deutsch gesagt von deinem Hund dumm angemacht und hat sich auf seine Art und Weise gewehrt. Ich persönlich würde den Huskyhalter ausfindig machen und mit ihm reden das er wenigstens die TA kosten übernimmt. Von der ganzen Anzeigerei und einschalten von Behörden halte ich persönlich nichts. Denke immer daran: " Es ist bei den Hunden wie bei den Menschen, zu einem Streit gehören immer Zwei"!!! Da sich Dein Hund nicht unterwürfoig gezeigt hathat er als kleinerer nunmal den kürzeren gezogen. Hört sich sicherlich Hart an, ist aber so! Trotzdem allles Gute für Dich und Deinen Hund.

Hallo, eigentlich sind beide schuld. Immerhin hat sich Deiner losgerissen. Da hast Du schlechte Karten. Dass der andere immer ohne Leine rumläuft wäre eine Sache für`s Ordnungsamt. Aber Deiner ist zum anderen hin. Sorry, selber schuld. Ich habe so etwas Ähnliches gerade hinter mir, nur dass meiner einen gebissen hat, der diesmal an der Leine war und sonst meinen (an der Leine) immer angefallen hat. Das Tollste war, dass der Besitzer Politzei/Ordnungsamt und so involviert hatt, nur weil meiner einmal eine Sekunde meiner Unachtsamkeit ausgenutzt hat, sich endlich mal revanchieren zu können. Meine Versicherung bezahlt natürlich die Tierarztrechnung. Das sollte die Versicherung Deines Gegners auch tun. Wäre es denn anders gelaufen, wenn der Husky an der Leine gewesen wäre? Der Besitzer hätte sich vielleicht auch die Schulter ausgerenkt wie ich, (mein Hund ist eine Dogge) beim Versuch, seinen Hund aus der Sache rauszuhalten. Gg

Wichtig ist: Geh mit deinem Hund zum Tierarzt! heute noch!Zweitens: nach deutschem Recht war das eine Sacheschädigung §90a BGB, vielleicht bekommst du Schadensersatz, das ist allerding fraglich, denn du hast es selbst zu vertreten, weil du keine ordentliche Leine hast. Du hast Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten §276 I 1 BGB. Hier hast du fahrlässig gehandelt (§276 II BGB).

Alles in allem keine Chance!