Neuer Job in 4 Wochen - Vermittlungsvorschläge AA beachten?

3 Antworten

Wenn im Vorschlag eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war, dann musst du zumindest darauf reagieren und min. eine Rückmeldung geben.

Hast du deine Beschäftigung aber sicher, dann sollte das ein wichtiger Grund für das nicht bewerben sein, damit es dann keine Sperre oder Sanktion gibt.

Du müsstest der Arbeitsagentur mitteilen, dass du eine neue Stelle hast. Solltest dann aber auch einen Arbeitsvertrag vorlegen können. Wenn nicht, bist du verpflichtet, dich auf die angebotene Stelle zu bewerben.

In der Zwischenzeit , bis du die versprochene neue Arbeitsstelle antreten kannst, kann dich die Arbeitsagentur trotzdem vermitteln (theoretisch zumindest), z.B. auf einen Aushilfsjob für 4 Wochen.

Bei diesen Jobangeboten, auf die du dich bewerben sollst, hängt doch immer hinten ein Bogen mit dran, auf dem du begründen kannst, wieso du dich nicht beworben hast, oder? Füll den aus, schreib dort rein, dass du bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn am soundsovielten beim Arbeitgeber soundso hast und dich deshalb auf diese Stelle(n) nicht bewirbst.

Das schlimmste, was man bei Ämtern machen kann, ist, ihre Post einfach zu ignorieren und gar nicht zu reagieren. Das wird einem ruckzuck negativ angelastet!