Anhörung - auf Vermittlungsvorschlag nicht beworben?

Hi,

Ich bin schon etwas länger arbeitslos, bekomme keine Leistungen mehr und habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen mit der Überschrift "Anhörung", weil ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Da soll ich jetzt erklären weshalb ich es nicht gemacht habe. Es geht um eine Anwaltskanzlei, die eine ReNo sucht. Da steht "Notariatserfahrung von Vorteil" und als Aufgaben u.a.  "erster Ansprechpartner für den Notar, Terminvergabe, Erstellung von Rechnungen etc.

Ja, ich bin gelernte ReNo, habe aber das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich.

Würde das als Begründung gehen:

"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation für diese Stelle nicht ausreichen würde und ich es mir auch nicht zutrauen würde - vorallem nicht, die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."

Was würde passieren wenn die die Begründung nicht als ausreichend sehen? Die Stelle ist jetzt eh schon nicht mehr verfügbar.

Und die haben mir auch einen anderen Vermittlungsvorschlag geschickt bei einer Kanzlei wo als Aufgabe u.a. Vollstreckungsaufträge steht. Kann ich auch nicht mehr. Soll ich da sonst einfach mal anrufen und nachfragen?

Anhörung, vermittlungsvorschlag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Nicht beworben auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters?

Ich habe beim letzten Jobcenter Termin zwei Vermittlungsvorschläge mitbekommen. Habe mich aber nicht darauf beworben. Ich hätte die Rückmeldung zum Vermittlungsvorschlag auch bis zum 31.10. zurücksenden sollen. Beides habe ich nicht gemacht. Wenn das Jobcenter mich fragt ob ich mich beworben habe, soll ich dann sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Das Jobcenter muss mir doch nachweisen das sie mir diese gegeben haben?

Oder soll ich bei Vermittlungsvorschlägen noch anrufen und so tun als ob ich mich dort beworben habe und nachfragen wie das Ergebnis aussieht, ob sie mich nun einstellen? Dann könnte ich sie bitten mir eine Absage zu senden, damit ich was für das Jobcenter habe als Nachweis?

Es ist aber nicht nur so das ich mich dann zu spät beworben hätte, sondern die Rückmeldung ans Jobcenter hätte auch bis zum 31.10. geschehen sollen, dann würde ich vllt Sanktionen bekommen. Hat mein Sachbearbeiter da Spielraum, also kann er sagen ich bekomme keine Sanktionen, da es das erste mal bei mir ist?

Mir hat mal mein Bewerbungstagebuch für einen Monat gefehlt (schon halbes Jahr her, es gab aber keine Sanktionen). Auf die Vermittlungsvorschläge habe ich mich bis auf diesmal immer beworben.

Soll ich einfach sagen ich habe keine Vermittlungsvorschläge bekommen? Ich weiss nicht mehr ob ich da was unterschrieben habe, das ich diese ausgehändigt bekommen habe, muss man da was unterschreiben wenn man die bei einem Termin mitbekommt?

Danke für Eure Hilfe

Bewerbung, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, vermittlungsvorschlag

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