Woran erkennt man einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolge?
Guten Abend. Aufgrund der Corona Krise beziehe ich seit 2 Monaten Arbeitslosengeld 1. Nun habe ich einen Vermittlungsvorschlag bekommen, bei welchem ich von Montag bis Samstag pro Tag 10 Stunden Pakete liefern soll. Entlohnung: 1400 Euro pauschal Netto, für 260 Stunden pro Monat.
Frage: Woran erkennt man, ob man mit Sanktionen rechnen muss, wenn man sich dort nicht bewirbt? Soll ja unterschiedliche Vorschläge seitens des Arbeitsamtes geben.
Wie hoch soll der Bruttoverdienst sein?
Pauschal 1990 für 260 Stunden
5 Antworten
Alleine ein solches Stellen-/Vertragsangebot wäre schon "sittenwidrig".
Eine vertragliche 60 Stundenwoche wäre arbeitsrechtlich ebensowenig zulässig, wie das Unterlaufen des Mindestlohnes.
Kannst Du dieses Angebot mal anonymisiert hier einstellen?
Mindestlohn darf nicht unterlaufen werden .... sprich einen pauschalen Lohn darf es dann nicht geben. Nur wer soll denn gemäß Stellenangebot AG sein ... Hermes .... oder sollst Du für einen Subunternehmer im Auftrag von Hermes Pakete ausliefern?
Dann bewirb Dich ( gezwungenermaßen ) mach aber im Bewerbungsgespräch klar, dass Du nicht unter Mindestlohn arbeiten wirst.
Bei dem von Dir genannten Brutto ergäbe sich ein Stundenlohn von etwa 7,65 €.
Das ist unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Daher ist es egal, ob der Vermittlungsvorschlag mit oder ohne rechtsfolgen ist, Auswirkungen kann die Ablehnung nicht haben, da der Vertrag/Lohn gesetzeswidrig ist
Ich danke Dir. Das Problem wird eventuell sein, dass man mir vielleicht sagen wird, dass ich einfach schneller fahren solle. Unter uns gesagt: Viele Boten unterschreiben selbst, um ihren Schnitt zu erhöhen, bzw. um das Zeug überhaupt loszuwerden. Zur typischen Verteilzeit ist ja schließlich kaum jemand zuhause. Das mache ich aber nicht (mehr), weil es zu Problemen führt.
Die Rechtsfolge ist mit abgedruckt. In einem Kasten der in der Regel die untere Hälfte der Rückseite einnimmt.
Dankeschön. Dort steht nichts. Dann ist das also ein Vorschlag ohne Folgen, wenn ich den ablehne, verstehe ich das richtig? Nach welchen Kriterien wird überhaupt entschieden, ob der Vermittlungsvorschlag mit oder ohne Rechtsfolgen ist? Und wenn er mit Folgen ist, wird das ARG 1 gleich komplett gesperrt, und wenn ja, wie lange?
Das entscheidet der Vermittler. Bei ALG I eigentlich nur selten dabei. Bei ALG II in der Regel immer.
Bei ALG I eigentlich nur selten dabei.
Danke. Der Punkt hilft mir. Ich bin gewiss nicht faul, aber wenn ich schon mein Leben opfere (davon kann man ausgehen, wenn einem nur noch ein einziger Tag pro Woche bleibt), dann möchte ich schon richtig Kohle sehen. Bei DHL werden zum Beispiel rund 14 Euro pro Stunde bezahlt.
Gibt eine Belehrung dazu. Jede Nichtbewerbung hat Konsequenzen.
Bewirb dich einfach. Ich kenne jemand, der schreibt dauernd Bewerbungen und wird nie angenommen.
260 h muss keiner Arbeiten.
Das kannst du ablehnen.
Pflicht sind nur 164h
Würde nichts bringen, denn dort steht nur "Gehalt nach Vereinbarung" und "Vollzeit". Ich habe den Chef des Hermes Lieferdienstes kontaktiert, er teilte mir mit, dass ich mit 150 Paketen pro Tag im Schnitt rechnen muss. Bei einem typischen Schnitt von 15 Paketen pro Stunde (das weiß ich, weil ich von 2010-2013 bereits für Hermes gearbeitet habe) macht das 10 Stunden reine Arbeitszeit pro Tag, wofür er pauschal 1990 Euro Brutto zahlt. Macht mit Lohnsteuerklasse 1 rund 1400 Euro, also kaum mehr als 5 Euro real pro Stunde. Da bekomme ich selbst als Pizzafahrer sogar dann, wenn ich das Trinkgeld ausklammere, fast das Doppelte. Als ich ihn darauf ansprach, meinte er nur: "Wenn Du schnell bist, schaffste auch 20 pro Stunde". Ja, schafft man. Wenn man dauernd selbst unterschreibt, und die Pakete wild überall bei sämtlichen Nachbarn verteilt, teilweise ohne Benachrichtigungskarten zu hinterlassen. Ärger wäre vorprogrammiert.
Ist es sittenwidrig, Pauschalgehalt zu zahlen?