Muss ich eine Abwasser Pumpe bezahlen wenn mehrere Haushalte angeschlossen sind?
Wir sind im Ausserbereich und sind nun mit dem Abwasser ( Dusche/ Wc...usw) angeschlossen worden nun will die Stadt von uns 10000Euro für das anschließen . Wir sind 4 Parteien und es ist einen Pumpe eingebaut worden . Ich hab mal gelesen das man sobald 2 Haushalte zusammen geschlossen werden nicht die Pumpe dann in rechnung gestellt werden kann. unser Oberflächenwasser soll ich auch bezahlen obwohl dies auf meine Wiese läuft.
3 Antworten
Eigentümer = ja
Mieter = nein
Ich hab mal gelesen das man sobald 2 Haushalte zusammen geschlossen werden nicht die Pumpe dann in rechnung gestellt werden kann.
ggfs Anwalt fragen kann von Gemeide zu Gemeinde unterschiedlich sein
Oberfläschewasser = leider auch ja
Das ist von Gemeinde zu Gemeine unterschiedlich geregelt . i n R ist es zu zahlen denn das wasser von den dächern wird eingeleitet.
Informiere dich am besten mal, was alles in der "Abwassersatzung", "Stadtentwässerungssatzung" (oder wie das bei euch genannt wird) eurer Stadt drinsteht.
Wenn das Grundstück zum ersten Mal kanaltechnisch erschlossen wird, das heißt, wenn dir die Stadt einen Kanal bis vor das Haus verlegt, werden in der Regel die "Entwässerungsbeiträge" oder "Erschließungsbeiträge" (auch hier gibt es unterschiedliche Begriffe) einmalig fällig. Diese sind aber in der Regel abhängig von der Nutzfläche des Grundstückes.
Wenn man eine Pumpe braucht, um das Wasser in den Kanal zu pumpen, ist das aber in der Regel eine Privatsache. Zuallererst ist hierfür der Grundstückseigentümer zuständig. Wie er die Kosten dann auf evt. Mieter umlegen kann/darf, weiß ich nicht.
Oberflächenwasser: Wenn das Oberflächenwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, muss man dafür auch nichts zahlen. Voraussetzung ist aber in den meisten Fällen, dass man dies beantragen muss. Oft werden die Grundstücke nämlich erst einmal pauschal veranlagt.
Für OBERFLÄCHENWASSER,
wenn es auf eine Wiese läuft , also das Fallrohr der Regenrinne nicht an das "Grauwasser" angeschlossen ist, müssen keine Abwassergebühren bezahlt werden. Wenn es in eine Zisterne laufen würde , auch nicht !!!
In diesem Fall müsst ihr beim Rathaus aktiv werden. Denn woher soll der oder die Sachbearbeiterin wissen, wo euer Oberflächenwasser hinläuft?
Kosten für die Pumpe, werdet ihr vermutlich bezahlen müssen
Oberfläschewasser = leider auch ja == Richtig ist: N E I N