Wann gilt Erde als "kontaminierte Erde"?
Angenommen man legt im Haus Abflussrohre, die nicht an die Kanalisation angeschlossen, sondern ganz profan einfach nur nach draußen gelegt werden ins Erdreich hinein. Und durch dieses Abflussrohr fließt stetig das Abwasser von Dusche, Waschbecken und Waschmaschine ab, direkt ins Erdreich (in so eine Böschung hinein und "herunter").
Wird diese Erde dann "kontaminierte Erde" genannt? Wenn ja, wer genau legt das wie fest?
Wird die hauptsächliche (oder auch alleinige?) Zuständigkeit beim örtlichen Umweltamt liegen?
Wenn ja, was können die dann machen? Was würden sie im Normalfall machen? Steht in dem Zusammenhang auch ein Verstoß gegen Gesetze oder sogar eine Straftat im Raum, sodass der Eigentümer diesbezüglich richtig Ärger bekommen kann?
2 Antworten
Als Ergänzung zu Florabest: hier ist nicht nur das Wasserhaushaltsgesetz betroffen, sondern auch prominent auch das Bodenschutzrecht in Form des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Je nach Art der Verschmutzung ist der verunreinigte Boden belastet und müsste ggf. sehr teuer saniert werden.
Zusätzlich kann je nach Sachverhalt und Behebung der Schäden auch das Abfallrecht in Form des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit reinspielen.
Mit dieser Aktion würde sich der Eigentümer auf jeden Fall das gesamte Umweltamt bzw. die einzelnen Fachbereiche gegen sich aufbringen. Bei größeren Schäden schaltet sich das Strafrecht zusätzlich mit ein, z.B. § 324a StGB.
Welche Worte dafür benutzt werden ist ziemlich egal.
Was wichtig ist: Das was du da vorschlägst oder planst zu tun ist ganz einfach verboten. Du leitest verschmutzte Abwässer ungeklärt in die Umwelt. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz u nd wird dich teuer zu stehen kommen.
Ehm... ne...?
Also, ich würde auf so eine bescheuerte Idee nicht kommen.
Und das ist auch nichts, was vorgeschlagen oder geplant wäre. Das ist ein Ist-Zustand, für den der Eigentümer verantwortlich ist. Ich bin nicht der Eigentümer. Und ich bin auch nicht strohdoof!