Zunächst kann ich mir nur schwer vorstellen, wie man einen Baum verkaufen will, wenn dieser fest verwurzelt auf dem Grundstück steht. Höchstens dann, wenn das Grundstück mitverkauft wird...

Wie die anderen schon sagten: bei der Gemeinde erkundigen, ob es eine Baumschutzsatzung gibt.

Gerade bei solchen Bäumen empfiehlt es sich, bei der Unteren Naturschutzbehörde (angesiedelt beim örtlichen Landratsamt) nachzufragen, ob diese ggf. gefällt werden kann. Wird dies nämlich gemacht und es stellt sich im Nachhinein raus, dass es hätte nicht gefällt werden dürfen, kann es u.U. etwas Ärger geben. Hierbei unbedingt die Schnittverbotszeit (März bis Oktober) beachten!

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Als Ergänzung zu Florabest: hier ist nicht nur das Wasserhaushaltsgesetz betroffen, sondern auch prominent auch das Bodenschutzrecht in Form des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Je nach Art der Verschmutzung ist der verunreinigte Boden belastet und müsste ggf. sehr teuer saniert werden.

Zusätzlich kann je nach Sachverhalt und Behebung der Schäden auch das Abfallrecht in Form des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit reinspielen.

Mit dieser Aktion würde sich der Eigentümer auf jeden Fall das gesamte Umweltamt bzw. die einzelnen Fachbereiche gegen sich aufbringen. Bei größeren Schäden schaltet sich das Strafrecht zusätzlich mit ein, z.B. § 324a StGB.

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