Mischlinge auf die Liste?

7 Antworten

Hi,

Dafür müsste man wissen wo ihr wohnt und wie die Rasseliste da gestaltet ist. Das ist ja höchstunterschiedlich. 

Und im Prinzip könnt ihr froh sein wenn er gesund ist und gut aufgezogen wurde, wenn ihr schon nicht beide Elterntiere kennt und ein Mischling geholt habt kann man auch sehr schnell am falschen geraten, Hobbyvermehrer haben halt nicht immer die Ahnung was sie da machen. 

NormalesMaedche  26.10.2016, 12:58

Es gibt auch Tierheime, Notstationen und Streuner

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Berni74  26.10.2016, 13:04
@NormalesMaedche

Daß einem ein streundender Welpe zuläuft, ist sehr unwahrscheinlich. Und in Tierheimen und Notstationen wird man vorher beraten.

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jww28  26.10.2016, 13:04
@NormalesMaedche

Ja gut beim Tierheim hoffe ich einfach immer das die es erkennen und die Leute entsprechend beraten. :) 

Aber gut die unzähligen Tierschutzvereine habe ich vergessen ;) bei Welpe denke ich halt eher an Züchter oder vermehrer :)  

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Hallo,

der Rottweiler gehört ja nur in ich glaube 3 Bundesländern zu den "Listenhunden" der Kat. 2 (Auflagen, die man aber erfüllen kann) - Bayern, Brandenburg, Hamburg,

Das gilt auch für Kreuzungen, also Mischlinge mit dieser Rasse.

Natürlich kann man das bei der ordnungsbehördlichen Anmeldung verschweigen.

ABER: wird der Hund auffällig, schwärzt euch ein Nachbar an, kommt es zu einer Beißerei, wirst du unterwegs mal kontrolliert - dann kann es großen Ärger geben ... und teuer wird es auch, sehr sehr teuer.

UND: es geht auch um die Versicherung. Für die "Listenhunde" und deren Mischlinge werden bei sehr vielen Versicherungen sehr viel höhere Beiträge verlangt. Deklariert man den Hund falsch und es kommt zu einem Schaden (der auch sehr sehr hoch sein kann!) und dann kommt heraus, dass es sich eben doch um einen Listenhund handelt - dann ist die Versicherung aus der Zahlungspflicht - das kann existenzgefährdend werden.

Wenn ihr nun in einem der drei Bundesländer wohnt, dann habt ihr jetzt ein großes Problem, denn dort gibt es Auflagen, die man erfüllen muss um einen solchen Hund halten zu dürfen.

Erkundigt euch schleunigst und schaut, was noch zu retten ist.

Hütet euch davor, den Hund unter dem "Mantel der Verschwiegenheit" zu halten - das kommt raus und das hat für alle Beteiligten - auch für den Hund - meist sehr böse Konsequenzen.

Gutes Gelingen

Daniela

Margotier  26.10.2016, 17:44

Ergänzung: In NRW steht der Rottweiler und somit auch Rotti-Mixe ebenfalls auf der Liste.

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dsupper  26.10.2016, 18:54
@Margotier

Margotier - das habe ich auch geglaubt, aber das hat sich scheinbar geändert:

Stand Oktober 2016

Laut § 3 Absatz 2 heißt es nun:

"(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. "

Weiterhin geht es dann nur noch um die Einstufung aller anderen Hunde als "gefährlich", wenn sie auffällig geworden sind.

Rottweiler sind anscheinend nicht mehr explizit erwähnt.

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skjonii  15.11.2016, 09:47
@dsupper

Doch, Rottweiler werden explizit erwähnt, aber einen Absatz tiefer! Die "Gefährlichen Hunde" Pitbull Amstaff etc. sind die, die gar nicht gehalten werden dürfen (außer aus dem Tierheim). Rottweiler dürfen gehalten werden, aber nur unter strengen Auflagen, die ebenfalls in besagtem Absatz genannt werden.

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dsupper  15.11.2016, 10:28
@skjonii

Wo werden Rottweiler in der neuen Landeshundeverordnung NRW 2016 noch erwähnt? Vllt. bin ich ja blind, aber mittlerweile sind nur die "Kampfhundrassen" aufgeführt und ansonsten werden mittlerweile alle Hunde als gefährlich eingestuft, die bestimmte Verhaltensweisen zeigen.

Landeshundeverordnung NRW 2016

§ 3 Gefährliche Hunde

(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind

1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,

2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder  abgeschlossen worden ist,

3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,

4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik ebissen haben,

6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048

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FunnysunnyFR  26.10.2016, 17:49

Als Hundeexperte, und jemand der Folgenden Kommentar abgegeben hat.

....... Zitat von dsupper.....

Außerdem entscheidet das niemals eine Kommune - sondern im die Landesregierung, welche Hunde auf der Liste in welcher Kategorie stehen!

.......

Wie erklärt sich dann Folgende Hundesteuerverordnung einer Kommune in einem Bundesland in dem nur drei Hunderassen Listenhunde sind.

Die Steuer für die Hundehaltung beträgt pro Jahr
a) für den ersten Hund 72,00 EUR
b) für den zweiten Hund 108,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund je 144,00 EUR
d) für die Hundehaltung in den Rassegruppen
American Staffordshire Terrier oder American Stafford Terrier,
Pittbull Terrier oder American Pitbull Terrier,
Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier,
Mastino Napoleano,
Fila Brasileiro,
Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux,
Mastin Espanol,
Dogo Argentino,
Bandog,
Tosa Inu,
Chinesischer Kampfhund,
Römischer Kampfhund,
Mastiff,
Bullmastiff
und ihren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

sowie im Einzelfall aufgrund ihrer Gefährlichkeit über diese Rasseliste hinaus
auffällig gewordene Hunde
(Hunde nach § 5 Abs. 1 d) pro Hund 540,00 EUR.

Hunde, für die die Steuerfreiheit oder Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, werden
bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.
(2) Im Sinne dieser Satzung wird den unter § 5 Abs. 1 d aufgezeigten Rassen sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden aufgrund rassespezifischer
Merkmale oder Zucht eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren zugesprochen. Es sind solche Hunde von denen aufgrund ihrer
Aggressivität und Gefährlichkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen
kann.
(3) Für die im Einzelfall auffällig gewordenen Hunde gilt die Einstufung als „gefährlicher“
Hund ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Gefährlichkeit durch die Kreispolizei-
behörde.

Nur so am Rande, wegen der Expertenantwort.

Ich würde an Stelle der Fragestellerin mir erst mal die Hundeverordnung der Gemeinde ansehen. Vielleicht hat sich dann die Sorge wegen dem Rotti Mix auch schon als unbegründet erwiesen.

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dsupper  26.10.2016, 18:50
@FunnysunnyFR

Verwechsel doch nicht die jeweilige Landeshundeverordnung mit der Hundesteuer! Die Hundesteuer kann jede Kommune für sich festlegen, auch, für welche Hunderassen wie viele Steuern zu zahlen sind.

Die Auflagen, die sich aus der jeweiligen Landeshundeverordnung ergeben (u.U. Maulkorbpflicht, Leinenzwang, Wesentests, Führungszeugnis, Sachkundenachweis und und und ....) sind aber für ALLE Kommunen bindend - haben aber so gar nichts mit der Hundesteuer zu tun.

Also bitte informiere dich erst einmal, bevor du alles in einen Topf schmeißt.

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FunnysunnyFR  26.10.2016, 21:39
@dsupper

Auch Leinenpflicht, Maulkorbpflicht um werden in unserer Gemeindehundeverordnung festgelegt, und zwar für alle Hunderassen die in dieser Liste auch höher besteuert werden, und im Stadtgebiet gehalten werden.

Gut Wesenstest weiß ich nicht. 

Aber für alle Hunde, welche durch die Hundesteuerverordnung der Stadt als gefährliche Hunde eingestuft werden, für diese besteht bei uns im gesamten Stadtgebiet Leinen und Maulkorbpflicht um eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden.

Hab ich schwarz auf weiß auf dem Zettel, den man bei der Anmeldung von einem Hund bei uns bekommt. Da wo auch Hundewiesen und Stadtteile mit generellem Leinenzwang für alle Hunde ausgewiesen sind.

Falls ich es noch im Netz finde, lass ich es dir gern zukommen.

Und mehr wie die offiziellen Hundehaltungsvorschriften der Stadt, also noch mehr kann ich mich leider nicht informieren.

Und da werf ich nix in einen Topf.

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dsupper  26.10.2016, 21:51
@FunnysunnyFR

Das Landeshundegesetz ist für jede Gemeinde und Kommune in dem entsprechenden Bundesland verpflichtend.

Über dem Landeshundegesetz steht dann noch das Bundesgesetz - danach müssen sich alle Länder richten.

Jede Gemeinde kann per Beschluss noch immer zusätzliche, strengere Regelungen für die eigene Gemeinde einführen - aber keine Gemeinde kann die Landesgesetze oder das Bundesgesetz missachten oder außer Kraft setzen.

Natürlich kann eure Gemeine eigene Regelungen für eine Maulkorb- und Leinenpflicht festlegen - aber sie kann nicht die Maulkorb- und Leinenpflichten, die im Landesgesetz für die Listenhunde festgeschrieben sind, lockern.

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Zu der eigentlichen Frage kamen hier ja nur schon genügen gute Antworten.

Mein Appell ist erstmal sicher zu gehen, dass da auch ein Rottweiler drin steckt. Ich hab es selbst schon oft erlebt: Die Promenadenmischung einer Bekannten ist vielleicht grade mal 30cm groß und hat langes Puschelfell, aber allein aufgrund der Farbe, gehen Leute davon aus, dass es ein Rottweiler-Mischling ist. 

Schwarz-Braunes Fell und helle Augenbrauen sind kein Indiz dafür. Das ist eine eigentlich recht weit verbreitete und "Mischlings-typische" Farbe, besonders die Abzeichen. Ähnlich häufig wie schwarz mit weißer Brust.

Wenn also nicht auch noch körperliche oder charakterliche Merkmale des Rottweilers vorhanden sind, lasst euch nichts einreden. 

DeniseSchueller 
Fragesteller
 15.11.2016, 00:38

Nachdem wir beim tierarzt waren wurde festgestellt dass es ein dobermann schäferhund mischling ist 

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Wenn der Rottweiler bei euch als Listenhund zählt, ist der mischling davon auch betroffen.

Warum habt ihr euch da drüber nicht vorher informiert? Sorgt dafür das ihr alles nötige zusammen bekommt um so einen Hund halten zu dürfen.

Wo lebt ihr denn?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
DeniseSchueller 
Fragesteller
 15.11.2016, 00:36

Wir sind aus NRW. Der Mann von dem wir den Hund war wusste nicht was mit drin steckt.

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Na da macht Ihr Euch ja zeitig Gedanken drüber.

Kommt auf das Bundesland an, in dem Ihr lebt. Aber eigentlich sollte man sich mit derartigen Gesetzlichkeiten vor der Anschaffung eines Hundes vertraut machen. Ich hoffe nur, daß Ihr Euch wenigstens über Hundehaltung, -pflege und -erziehung schon im Vorfeld informiert habt...

NormalesMaedche  26.10.2016, 12:57

Man kann den Rottweiler Anteil, auch erst im Nachhinein bemerkt haben

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Berni74  26.10.2016, 13:03
@NormalesMaedche

4 Tage nach Abholung? Entweder man weiß es gleich oder man merkt es später.

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