Muss ich für einen Rottweiler MISCHLING in NRW auch Kapfhundsteuer bezahlen?

5 Antworten

lese die Gemeindesatzung, frag direkt im Rathaus nach, auch in NRW ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Beispiel Gelsenkirchen 600.-- Steuer dagegen Kreis Borken um die 70-960€ . Also direkt vor Ort nachfragen und du bist auf der Sicheren Seite.

Hallo,

Rottweiler - und dazu gehören auch die Mixe mit einem Rottweiler - zählen in NRW zu den "Hunden bestimmter Rasse" (§ 10 Hundegesetz NRW).

Damit gibt es Auflagen für die Haltung, die aber längst nicht so streng sind, wie die Haltung der "Gefährlichen Hunde" lt. § 3.

Hundesteuer ist immer eine kommunale Steuer, bedeutet, jede Stadt kann die Hundesteuer selbst festlegen - auch die Höhe der Steuer für gefährliche Hunde, "bestimmte" Hunde, große Hunde etc.

Und ja, natürlich kann man durch einen Test feststellen, ob ein Hund einer bestimmten Rasse entstammt. Und der Halter kann sich dann leider auch nicht damit rausreden, er hätte es nicht gewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und man fällt u.U. auch sehr schnell auf, z.B. wenn man einem Ordnungsbeamten bei einer Kontrolle "in die Hände fällt" oder der Hund aus diesem oder jenem Grund auffällig wird - oder, weil es dem "bösen Nachbarn" nicht gefällt ....

Wenn die Geminde Rottweiler und deren Mischlinge als Kamphunde deklariert, kommst du um die hohe Steuer nicht drum rum. Das ist Sache der jeweiligen Kommune und nicht des Landes. Erkundige dich in eurer Stadt/Dorf wie das gehandhabt wird. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 20 Jahre TAH

In NRW stehen Rottweiler auf der Liste . Das gleiche auch für deren Mischlinge,wo der Rotti mit eingekreuzt wurde. 

Heißt ein Kategorie 2 Hund. 

Alles wichtige nachzulesen in der Hundehalterverordnung NRW. 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048

Und Sachkunde Nachweiß und Wesenstest sind zwei unterschiedliche Sachen. 


dsupper  27.06.2017, 06:33

Ich bin jetzt etwas verwirrt, denn in NRW stehen Rottweiler doch gar nicht mehr auf der "Liste". Auch in dem von dir geposteten Link kann ich sie in der Aufführung "§ 3 Gefährliche Hunde" nicht finden.

Habe ich da etwas falsch im Kopf?

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dsupper  27.06.2017, 09:18
@Einafets2808

War wohl "missverständlich" ausgedrückt. In NRW zählt der Rotti (und seine Mixe) nicht mehr zu den gefährlichen Hunden, sondern zu den "Hunden bestimmter Rassen" (mit viel weniger Auflagen) ...

Mit "Liste" verbinde ich immer die Rassen, deren Haltung eigentlich verboten ist (nur auf Antrag mit entsprechender Begründung und dann einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis haltbar).

Aber in der Landeshundeverordnung hier in NRW gibt es ja eben auch noch die "Hunde bestimmter Rassen" (Haltung erlaubt, mit nicht ganz so strengen Auflagen) und die "Großen Hunde" (Haltung ebenfalls erlaubt, mit noch weniger strengen Auflagen.

Fürchterlich dies alles. Niedersachsen macht es meiner Meinung nach besser, wo die "Gefährlichkeit" nicht einer Rassenzugehörigkeit entspringt, sondern dem tatsächlichen Verhalten, gleich welcher Rasse.

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Hallo,

eine Wesensprüfung muß gemacht werden...

https://duckduckgo.com/?q=wesenspr%C3%BCfung+bei+hunden&t=hz&ia=web

Emmy


millyderteddy 
Fragesteller
 26.06.2017, 23:28

Bei dem Hund? oder meins du diesen Sachkundenachweiß? 

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emily2001  27.06.2017, 00:28
@millyderteddy

Ich glaube, du hast den Link gar nicht gelesen. Das Wesen des Hundes wird geprüft.. d.h. ob er agressiv ist oder nicht!

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dsupper  27.06.2017, 09:26
@emily2001

Nein, das ist nicht korrekt. Ein Wesenstest MUSS überhaupt nicht gemacht werden, selbst bei den in die Kat. "Gefährliche Hunde" (wozu ein Rottweiler in NRW NICHT zählt) fallenden Hunde nicht. Dieser Wesenstest wird nur dann notwendig, wenn so ein Hund ohne Maulkorb geführt werden soll, oder aber, wenn es zu einem "Vorfall" gekommen ist.

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