Listenhunde NRW, was passiert jetzt?

8 Antworten

Bei diesem Gutachten wird sich herausstellen, ob dein Hund tatsächlich der besagte Mix aus Labrador und Boxer ist - oder eben doch ein Mix mit einem Listenhund.

Stellt sich das heraus, dass drohen ziemliche Konsequenzen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die Einfuhr solcher Hunde nach NRW ist verboten, die Haltung nur nach vorherigem Antrag erlaubt. Und dann darf man einen solchen Hund nur aus dem Tierschutz übernehmen.

Da ihr - wenn es sich so herausstellt - gegen alle möglichen gesetzlichen Vorschriften verstoßen habt, ist die Konsequenz i.d.R. die Wegnahme des Hundes.

Auch, wenn ihr im Nachhinein alle Auflagen erfüllen würdet und könntet, werdet ihr den Hund höchstwahrscheinlich nicht mehr zurück bekommen.

Denn damit würde der Haltung solcher Hunde ja wieder Tür und Tor geöffnet. Jeder würde dann behaupten, "er habe es ja nicht gewusst" .... (ich will dir hier nichts unterstellen, wirklich nicht). Aber so würde es dann zukünftig laufen.

Landeshundegesetz NRW

§ 20

...

3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

(4) Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Also hoffen und beten, dass sich die Vermutung nicht bestätigt.

Hi,

Er wird einen Gutachter vorgestellt, sprich der Hund wird untersucht, Proportionen, Gebiss, Gewicht, Grösse aufgenommen und geschaut ob er ein Typ Hund entspricht der zu den Listenhunden gehört. Mit Papiere werden die meinen: Sachkundenachweis für grosse Hunde, Impfpass mit Chipnummer, Versicherungsnachweis und eure Personalausweise. Da es ein Mischling ist kann er ja keine Ahnentafel oder ähnliches haben.

Wenn die Begutachtung besagt daß es ein Listenhund ist, so macht euch drauf gefasst das der dann zeitnah eingezogen wird. Damit ihr nun noch schöne Stunden erleben könnt, denke ich daß ihr das wissen solltet. :(

Eine Möglichkeit wäre es zum Rechtsanwalt zu gehen und zu schauen was der machen kann, kenn leider nur 3 Fälle und nur einer von denen war mit Anwalt erfolgreich. Kann also nicht sagen ob das wirklich Erfolg hat.

Phänotypische Begutachtung heißt dass äußere Erscheinungsbild bestimmt die Rasse respektive was drin ist, auch Abstammungsgutachten genannt.

Zum Ta, damit der Hund dort begutachtet wird, ich weiß allerdings nicht ob das jeder Ta machen darf, ich meine nicht. Jedenfalls können die Dir dort auf jeden Fall die Auskunft geben wo.

Was die Vermehrer Sache betrifft ist und bleibt es Tierquälerei, auch wenn Du nun „Glück“ hattest, denn mit Deinem ignorantem Verhalten hast Du weiteres Elend unterstützt. Dafür alleine sollte es m.M.n. schon Geldstrafen geben! Ausnahmen bestätigen die Regel und in der Regel, sind Vermehrer Welpen unter übelsten Bedingungen vermehrt worden.

Was dssupper schreibt dem stimme ich zu, denn die Einführ von Hunden die auf der Liste stehen ist eben nur unter gewissen Vorraussetzungen erlaubt.

Mir persönlich tut es für den Hund leid, denn der muss dann in Folge unter Deinem egoistischem Verhalten leiden, somit würde ich Dich auch nicht gerade als tierlieb bezeichnen, denn jemand der erst denkt und dann handelt und tierlieb ist, hätte sich über al diese Dinge VOR Anschaffung des Hundes Gedanken gemacht!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hast du noch irgendetwas schriftlich dass es ein Boxer Labrador mischling ist?

gerade ein Boxer hat ja auch ein sehr markantes Gesicht, deswegen muss es kein listenhund sein.

aufschluss darüber gibt ein DNA Test aus dem Internet . Wenn bei dem Test rauskommen sollte, dass doch ein listenhund mit drin ist, musst du mit dem Hund eine sachkundeprüfung ablegen..

anscheinend hat dich jemand angeschwärzt...

dsupper  18.09.2018, 16:23

wenn herauskommt, dass es sich um einen Listenhund-Mix handelt, dann ist es leider nicht mit der Sachkundeprüfung getan.

Dann hat man gegen viele § verstoßen, die Ordnungswidrigkeiten dabei sind vielfältig und können mit Bußgeldern bis 100.000 Euro und der Wegnahme des Hundes geahndet werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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Eine phänotypische Beurteilung ist erst mal nur, dass das Vet-Amt sich den Hund nach seiner äußerlichen Erscheinung betrachtet. Lässt die Optik dann den Verdacht zu, dass es sich um einen Listenhund (Mix) handelt, wird ein DNA Test angeordnet. Dieser bringt dann schwarz auf weiß ob da ein Hund mit gemischt hat, der auf der Liste steht. Wenn ja, wird er wahrscheinlich beschlagnahmt.

Es tut mir wirklich immer leid für den einzelnen und vor allem für den Hund. Aber die Gesetze sind doch nicht neu. Und die Belehrungen über Hundekauf im Intenet von Vermehrern auch nicht. Warum, warum tut man sich und dem Hund das an. Ich kann es einfach nicht nachvollziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 20 Jahre TAH
Elocin2910  18.09.2018, 17:54

Na eher dem Hund, denn der wird von Halter zu Halter gekarrt wie ein Wanderpokal und dass in der kurzen Zeit die erst auf der Welt ist.

Was hier dem Halter droht sehe ich als viel zu milde an, denn der kommt im Vergleich zum Hund noch glimpflich davon.

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