Sind Listenhund-Mischlinge in Sachsen auflagenfrei?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich persönlich habe da auch schon mal mit jemandem aus Sachsen drüber diskutiert, genaugenommen steht es ja nicht explizit im Gesetz dass Listenhund Mixe mit anderen Rassen auch Listenhunde sind. Ich bin der Meinung dass es sehr wohl so ist, die Gegenpartei (aus Sachsen) war anderer Meinung.

Logisch wäre es wenn sie auch Listenhunde wären! Aber wir haben 16 verschiedene Gesetze in Deutschland! Nur dein Veterinäramt kann dir eine absolut richtige Antwort geben. (Und ich meine einen Amtsveterinär, nicht die Schreibkraft am Empfang!)

PitBullDMC  01.11.2013, 23:06

(Und das hab ich nicht nur einmal von wem aus Sachsen gehört!)

0
josefineemilie 
Fragesteller
 02.11.2013, 01:19

Dann werde ich mich da nochmal erkundigen. Beziehungsweise gibt es irgendwie extra so ein Amt für Kampfhundeangelegenheiten in Dresden, hab ich gerade herausgefunden, vielleicht können die mir etwas Genaueres sagen.

Vielen Dank für deine Antwort! :)

1
PitBullDMC  02.11.2013, 01:36
@josefineemilie

Hallo, ja, 2 Ämter haben damit zu tun. Das Ordnungsamt und das Veterinäramt. Google einfach den Amtsveterinär fur deine Stadt oder deinen Kreis. Jenachdem wo du lebst. Das Veterinäramt das für dich zuständig ist, ist die höchste Instanz, welche zu entscheiden hat, was dein Hund für ein Mix ist.

Kannst natürlich auch da nachfragen, was du jetzt rausgefunden hast.

2
josefineemilie 
Fragesteller
 03.11.2013, 12:33
@PitBullDMC

Nein, wenn du sagst, dass das Veterinäramt die höhere Instanz ist, werde ich mich dort melden.

Dankesehr :)

1
josefineemilie 
Fragesteller
 03.11.2013, 12:37
@josefineemilie

Achso, PitBUllDMC, du hast ja einen Pitbull, oder? Gibt es eine Haftpflichtversicherung, die du empfehlen kannst? :)

1
josefineemilie 
Fragesteller
 03.11.2013, 14:51
@PitBullDMC

Oh, der ist ja niedlich :) Ich finde das so schade, dass Hunde mit dieser Rasseangehörigkeit nur selten aus den Tierheimen adoptiert werden. Meistens verbirngen die ihr ganzes Leben dort. Dabei sind sie doch auch nicht anders als andere Hunde und wunderwunderschöne Tiere :)

www.agila.de. Ok, abgecheckt :D Merci :)

1
josefineemilie 
Fragesteller
 19.11.2013, 15:09
@josefineemilie

Ich hab beim Veterinäramt nachgefragt, wenn du Lust hast, kannst du meine Antwort lesen :)

0

es gilt auch fuer deren mischinge google-> search "hundeverordnung sachsen"..

josefineemilie 
Fragesteller
 01.11.2013, 11:37

Ok. vielen, vielen Dank! :)

Aber da steht ja:

''Als generell gefährlich gelten Hunde der Rassen: 1. American Staffordshire 2. Terrier, Bullterrier 3. Pitbull Terrier

sowie deren Kreuzungen''

Meinen die da nicht die Kreuzungen innerhalb der 3 Rassen?

0
PitBullDMC  01.11.2013, 23:04

Guck mal mein Text inicio

0

Ja, das gilt auch für Mischlinge mit diesen Rassen!!!

...und das alles kannst du nachlesen im Landes-Hunde-Gesetz für dein Bundesland...

PitBullDMC  01.11.2013, 23:04

Guck msl mein Text fressmaschine

0

Ich habe jetzt endlich mal beim Veterinäramt angefragt. Es ist zwar unverständlich, aber es ist nun mal so.

Ein Mischling aus beispielsweise Labrador und Pitbull ist hier in Sachsen nicht als gefährlich eingestuft und muss somit die Auflagen NICHT erfüllen. Das Gesetz gilt nur für Kreuzungen innerhalb der 3 aufgeführten Hunderassen, also beispielsweise ein Mischling aus American Staffordshire Terrier und Bullterrier.

Hier ist das Gesetz auch nochmal:

,,Für die die Gefährlichkeitsvermutung gilt (§ 1 Abs. 1 und 2 GefHundG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVOGefHundG)

Nr. 1 - American Staffordshire Terrier Nr. 2 - Bullterrier Nr. 3 - Pitbull Terrier

Die Gefährlichkeitsvermutung besteht auch für Kreuzungen der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DVOGefHundG aufgeführten Hundegruppen untereinander. Eine Kreuzung im Sinne dieser Vorschrift liegt dann vor, wenn ein Hund mischerbige Wesens- und Körpermerkmale besitzt und die Elterntiere, von denen er abstammt, zu unterschiedlichen Hunderassen/-gruppen im Sinne von § 1 Abs. 1Nr.1 bis 3 DVOGefundG gehören.''

Jetzt versteh ich nur nicht, warum ein Labradorpitbull nicht gefährlich ist, ein reinrassiger Pitbull aber schon :DDDD

PitBullDMC  19.11.2013, 15:34

Ich versteh nicht warum ein Pit immer gefährlich ist, ein Labrador aber nicht....

;)

Wenns Vet.amt sagt, glaub ich das.

1
josefineemilie 
Fragesteller
 19.11.2013, 17:40
@PitBullDMC

Ja, eben. Warum soll ein Pit überhaupt gefährlich sein? Und warum soll der angeblich soooo gefährliche ,,Kampfhund'' durch die Einkreuzung eines Labradors auf einmal nicht mehr gefährlich sein. Das ist Bullshit :D

1

Eine Haftpflichtversicherung sollte für jeden Hund zur Pflicht werden und ein Sachkundenachweis schadet auch nicht..

josefineemilie 
Fragesteller
 01.11.2013, 10:53

Das war doch gar nicht die Frage. In gewisser Hinsicht stimme ich dir aber zu. Andererseits würden dann noch mehr Hunde in die Tierheime wandern und nie wieder rauskommen..

1