Sind Listenhund-Mischlinge in Sachsen auflagenfrei?
In fast allen Bundesländern in Deutschland gibt es ja dieses ''Kampfhundegesetz''. In Sachsen stehen ''nur'' 3 Rassen auf der Liste.
-Pit Bull -American Staffordshire Terrier -Bullterrier.
Wenn man sich so einen Hund aus dem Tierheim holen möchte, muss man ja einige Auflagen erfüllen.
Man braucht beispielsweise einen Sachkundennachweis und muss eine Haftpflichtversicherung für die Hunde abschließen.
Gilt das auch für Mischlinge von diesen Rassen, oder nur für reinrassige Hunde.
Vielen Dank! :)
5 Antworten
Ich persönlich habe da auch schon mal mit jemandem aus Sachsen drüber diskutiert, genaugenommen steht es ja nicht explizit im Gesetz dass Listenhund Mixe mit anderen Rassen auch Listenhunde sind. Ich bin der Meinung dass es sehr wohl so ist, die Gegenpartei (aus Sachsen) war anderer Meinung.
Logisch wäre es wenn sie auch Listenhunde wären! Aber wir haben 16 verschiedene Gesetze in Deutschland! Nur dein Veterinäramt kann dir eine absolut richtige Antwort geben. (Und ich meine einen Amtsveterinär, nicht die Schreibkraft am Empfang!)
Hallo, ja, 2 Ämter haben damit zu tun. Das Ordnungsamt und das Veterinäramt. Google einfach den Amtsveterinär fur deine Stadt oder deinen Kreis. Jenachdem wo du lebst. Das Veterinäramt das für dich zuständig ist, ist die höchste Instanz, welche zu entscheiden hat, was dein Hund für ein Mix ist.
Kannst natürlich auch da nachfragen, was du jetzt rausgefunden hast.
Nein, wenn du sagst, dass das Veterinäramt die höhere Instanz ist, werde ich mich dort melden.
Dankesehr :)
Achso, PitBUllDMC, du hast ja einen Pitbull, oder? Gibt es eine Haftpflichtversicherung, die du empfehlen kannst? :)
:) Ja, hab ich. Ich bin bei der www.agila.de die versichern alle Rassen. Bin da seit 3 und 5 Jahren. Keine Probleme.
In der Antwort hab ich ein Bild angehägt
http://www.gutefrage.net/frage/hund-aus-dem-heim-wer-hat-erfahrung-und-welchen-hund#answer94951787
Oh, der ist ja niedlich :) Ich finde das so schade, dass Hunde mit dieser Rasseangehörigkeit nur selten aus den Tierheimen adoptiert werden. Meistens verbirngen die ihr ganzes Leben dort. Dabei sind sie doch auch nicht anders als andere Hunde und wunderwunderschöne Tiere :)
www.agila.de. Ok, abgecheckt :D Merci :)
Ich hab beim Veterinäramt nachgefragt, wenn du Lust hast, kannst du meine Antwort lesen :)
es gilt auch fuer deren mischinge google-> search "hundeverordnung sachsen"..
Ok. vielen, vielen Dank! :)
Aber da steht ja:
''Als generell gefährlich gelten Hunde der Rassen: 1. American Staffordshire 2. Terrier, Bullterrier 3. Pitbull Terrier
sowie deren Kreuzungen''
Meinen die da nicht die Kreuzungen innerhalb der 3 Rassen?
Ja, das gilt auch für Mischlinge mit diesen Rassen!!!
...und das alles kannst du nachlesen im Landes-Hunde-Gesetz für dein Bundesland...
Ich habe jetzt endlich mal beim Veterinäramt angefragt. Es ist zwar unverständlich, aber es ist nun mal so.
Ein Mischling aus beispielsweise Labrador und Pitbull ist hier in Sachsen nicht als gefährlich eingestuft und muss somit die Auflagen NICHT erfüllen. Das Gesetz gilt nur für Kreuzungen innerhalb der 3 aufgeführten Hunderassen, also beispielsweise ein Mischling aus American Staffordshire Terrier und Bullterrier.
Hier ist das Gesetz auch nochmal:
,,Für die die Gefährlichkeitsvermutung gilt (§ 1 Abs. 1 und 2 GefHundG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVOGefHundG)
Nr. 1 - American Staffordshire Terrier Nr. 2 - Bullterrier Nr. 3 - Pitbull Terrier
Die Gefährlichkeitsvermutung besteht auch für Kreuzungen der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DVOGefHundG aufgeführten Hundegruppen untereinander. Eine Kreuzung im Sinne dieser Vorschrift liegt dann vor, wenn ein Hund mischerbige Wesens- und Körpermerkmale besitzt und die Elterntiere, von denen er abstammt, zu unterschiedlichen Hunderassen/-gruppen im Sinne von § 1 Abs. 1Nr.1 bis 3 DVOGefundG gehören.''
Jetzt versteh ich nur nicht, warum ein Labradorpitbull nicht gefährlich ist, ein reinrassiger Pitbull aber schon :DDDD
Ich versteh nicht warum ein Pit immer gefährlich ist, ein Labrador aber nicht....
;)
Wenns Vet.amt sagt, glaub ich das.
Ja, eben. Warum soll ein Pit überhaupt gefährlich sein? Und warum soll der angeblich soooo gefährliche ,,Kampfhund'' durch die Einkreuzung eines Labradors auf einmal nicht mehr gefährlich sein. Das ist Bullshit :D
Eine Haftpflichtversicherung sollte für jeden Hund zur Pflicht werden und ein Sachkundenachweis schadet auch nicht..
Das war doch gar nicht die Frage. In gewisser Hinsicht stimme ich dir aber zu. Andererseits würden dann noch mehr Hunde in die Tierheime wandern und nie wieder rauskommen..
Dann werde ich mich da nochmal erkundigen. Beziehungsweise gibt es irgendwie extra so ein Amt für Kampfhundeangelegenheiten in Dresden, hab ich gerade herausgefunden, vielleicht können die mir etwas Genaueres sagen.
Vielen Dank für deine Antwort! :)