Listenhund oder nicht?
Ich frage gerade rein aus Interesse. Ich habe gerade einen wirklich schönen Hund gesehen und habe gefragt was da so drin steckt. Die Besitzerin meinte ¼ Pitbull, ¼ Rottweiler und ½ Husky. Gilt das als Listenhund und wäre sowas überhaupt zugelassen? Weil Pitbulls sind soweit ich weiß in Deutschland nicht zugelassen.
3 Antworten
Kommt auf das Bundesland drauf an. In Niedersachsen, Thüringen, Meck-Pom und Schleswig Holstein gibt es diese Liste nicht und du kannst da gegen den entsprechenden Nachweis jeden Hund halten. Auch Pitbulls, Stafford und sonstige "Kampfhunde". Und Pitbulls sind durchaus zugelassen auch in den Bundesländern mit Liste, wenn du einen entsprechenden Test gemacht hast und das Ja der zuständigen Polizeibehörde eingeholt hast. In manchen Bundesländern darf aber nicht gezüchtet werden, sondern nur aus dem Tierheim vermittelt.
Je nach Liste, reicht der Rottweiler schon aus.
In der Regel sind auch alle Mischlinge aus den aufgeführten Listen betroffen.
Ja gilt als Listenhund.
je nach Bundesland dürfen Listenhunde auch gezüchtet bzw vermehrt werden. In den meisten Bundesländern darf msn Listenhunde aber zum Beispiel nur aus dem Tierheim übernehmen
Pitbulls dürfen meines Wissens nach nicht gezüchtet werden. Amstaffs schon.