keine Aufträge - kann ich gekündigt werden?

7 Antworten

Ob Du Dir Gedanken machen musst, kann ich Dir nicht beantworten.

Leider sieht es momentan in vielen Betrieben nicht so toll aus und AG überlegen sich, ob sie Kurzarbeit anmelden oder gar betriebsbedingte Entlassungen anstehen.

Ob Dein Chef lieber mit dem Kollegen oder mit Dir arbeiten möchte und ihn wieder "zurückversetzt", weiß ich nicht.

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, hat dieser der Versetzung des Kollegen in die andere Abteilung zugestimmt. Genau so müsste er auch der "Rückkehr" zustimmen.

Kündigungen sollten das letzte Mittel sein. Käme da nicht Kurzarbeit infrage? Die muss nicht den ganzen Betrieb betreffen, man kann auch für einzelne Abteilungen Kurzarbeit anmelden.

Ob man Dir kündigen kann, kann ich auch nicht sagen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

In Betrieben mit Betriebsrat wird für Kündigungen ein Sozialplan aufgestellt und man "sortiert" danach, wie alt ein AN ist, wie lange er schon im Betrieb arbeitet, ob er eine Schwerbehinderung hat und ob er unterhaltspflichtig ist. Außerdem vereinbart man i.d.R. die Höhe einer Abfindung.

Je nach Punktezahl wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen oder eben nicht.

Dann gibt es noch die "Leistungsträger". Auch wenn diese wenig Punkte nach dem Sozialplan haben, kann der AG anführen, dass er diese AN unbedingt braucht und nicht kündigen möchte.

Wenn es eine betriebsbedingte Kündigung gibt, sollte man sowieso innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, sofern man schon länger als sechs Monate im Betrieb ist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (hier greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen).

Beim Arbeitsgericht wird dann geprüft, ob die Kündigung rechtens ist oder eben nicht.

Das ist jetzt nur mal grob umrissen, ich kann nicht überall ins Detail gehen und jede "Eventualität" in meiner Antwort berücksichtigen, zumal ich die Gegebenheiten nicht kenne und keine konkrete Aussage treffen kann.

Es ist nicht so leicht jemanden zu kündigen wegen schlechter Auftragslage - aber unmöglich ist es auch nicht.


SiViHa72  23.10.2019, 11:53

Betriebsbedingte Kündigungen sind nun leider echt kein Einzelfall. :-S

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Betriebsbedingte Kündigung wegen schlechter Auflagen, ein Klassiker und geht manchmal schneller als man denkt.

Wenn Arbeitsplätze abgebaut werden wird zunächst geschaut welche Stellen noch gebraucht werden und auf welche Positionen verzichtet werden soll.

Unter den betroffenen Mitarbeitern wird anschliessend eine Auswahl getroffen die sowohl die besonderen Qualifiktionen und Fähigkeiten betrifft als auch eine Sozialauswahl. Bei der Sozialauswahl werden Faktoren wie Alter, familiäre Verpflichtungen, Betriebszugehörigkeit, eventuelle Behinderungen, ... berücksichtigt.

Wen die Auswahl dann tatsächlich trifft ist vorher schwer zu sagen. Häufig wird darüber dann auch noch vor Gericht gestritten.

Gedanken machen solltest Du Dir, Dich aber nicht verrückt machen. Schaue Dich mal auf dem Arbeitsmarkt um und prüfe die Optionen.