Kündigungsfristen erneute Arbeitsaufnahme im TVöD?

3 Antworten

Auszug Par 34 TV -L

Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.

Ich würde dies mit deinem Personalrat bereden, aber meines Wissens werden die Zeiten zusammen gerechnet und die vereinbarte Probezeit wäre zur Not nichtig.

Beim Dienstjubiläum würden die 20 Monate ja auch zählen.

Es handelt sich nicht um aneinander gereichte Arbeitsverhältnisse, da diese durch ein Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber für mehrere Monste unterbrochen waren.

Das bezieht sich nicht auf dich denn es liegen keine aneinandergereihten Arbeitsverhältnisse vor.

subzero93 
Fragesteller
 14.09.2021, 10:26

Was wären z.B. aneinandergereihte Arbeitsverhältnisse?

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maja0403  14.09.2021, 10:29
@subzero93

Wenn du ohne Pause dazwischen mehrere Arbeitsverhältnisse beim selben AG hintereinander hattest. Das ist bei dir aber nicht der Fall, denn du hast zwischendurch den AG gewechselt.

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