Kündigungsfristen erneute Arbeitsaufnahme im TVöD?
Hallo,
ich habe bis Anfang des Jahres bei einer Behörde gearbeitet (insgesamt für 20 Monate). Anschließend gekündigt und den Arbeitgeber gewechselt. Dort war ich nur ein paar Monate weil es mir nicht gefiel. Nun bin ich wieder bei der gleichen Behörde angestellt inkl. erneuter 6 monatiger Probezeit. (beide Male unbefristet)
Ich würde gerne wissen wie sich das auf die Kündigungsfrist auswirkt, da im Tarifvertrag steht:
- bei mehreren andereinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber werden deren Beschäftigungszeiten zusammengezählt.
Bezieht sich das auf meine Situation oder nur auf unbefristete Verhältnisse?
3 Antworten
Auszug Par 34 TV -L
Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.
Ich würde dies mit deinem Personalrat bereden, aber meines Wissens werden die Zeiten zusammen gerechnet und die vereinbarte Probezeit wäre zur Not nichtig.
Beim Dienstjubiläum würden die 20 Monate ja auch zählen.
Es handelt sich nicht um aneinander gereichte Arbeitsverhältnisse, da diese durch ein Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber für mehrere Monste unterbrochen waren.
Das bezieht sich nicht auf dich denn es liegen keine aneinandergereihten Arbeitsverhältnisse vor.
Wenn du ohne Pause dazwischen mehrere Arbeitsverhältnisse beim selben AG hintereinander hattest. Das ist bei dir aber nicht der Fall, denn du hast zwischendurch den AG gewechselt.
Was wären z.B. aneinandergereihte Arbeitsverhältnisse?