Pflicht dem Arbeitgeber einen Nebenjob zu melden?

7 Antworten

Die Frage die sich hier eher stellt ist, darfst du diese Nebentätigkeit arbeitrechtlich betrachtet, überhaupt ausführen.

Nehmen wir mal an in deiner Hauptbeschäftigung arbeitest du 8 Stunden pro Tag. Dann darfst du einer Nebenbeschäftigung eh nicht nachgehen. Da du pro Tag nur 8 Stunden arbeiten darfst. In Ausnahmefällen mal 10 Stunden. Ausnahmefälle wären vorübergehender gesteigerter Arbeitsanfall im Betrieb. Ein finanzieller Engpass ist aber eher kein Ausnahmefall im Rechtssinne. Wenn deine regelmäßige, tägliche Arbeitszeit bereits 8 Stunden beträgt, wäre eine Nebenbeschäftigung eh rechtswidrig.

Nebenbeschäftigungen müssen dem Arbeitgeber angezeigt werden. Du darfst bspw. keine Nebenbeschäftigung in derselben Branche ausüben in der dein Hauptarbeitgeber tätig ist. Das wäre ein fristloser Kündigungsgrund.

Ebenso ist eine Nebenbeschäftigung im Urlaub nicht erlaubt. Der Urlaub ist zum Erholen da und dein Hauptarbeitgeber muss nicht hinnehmen dass du nicht erholt aus dem Urlaub zurückkommst. Eine Nebenbeschäftigung darf also deine Arbeitsleistung bei deinem Hauptarbeitgeber in keiner Weise beeinträchtigen sonst kann er was dagegen unternehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

freisel  01.11.2019, 14:30

Vielleicht auch interessant für dich, Nebentätigkeiten werden mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet, also über 50% Abzüge.

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fearchen 
Fragesteller
 01.11.2019, 14:54

Danke, ich arbeite 7,6 Std pro Tag bzw. 38 Stunden in der Woche mit Gleitzeit.

Wie sieht es am Wochenende aus, wenn es zB nur 1x ist oder so?

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steht doch eindeutig drin, längerfristig und wenn es die arbeit beeinträchtigt, muß man es melden.

nicht bei kurzfristiger arbeit

Das ist völlig normal. In Deinem Fall hast Du es gut, Du musst nur dauerhafte Nebentätigkeiten melden. Wenn Du am Wochenende mal auf einem Fest arbeitest, ist das nicht meldepflichtig.

Ich arbeite in einem Bereich, in dem es gerne Korruption gibt. Ich müsste da ein riesen Fass aufmachen, wenn ich ein Trinkgeld bei einer ehrenamtlichen Tätigkeitn bekommen würde.

Wenn Du nur mal an einem Wochenende was arbeiten willst, musst Du das nicht melden. Machst Du es regelmäßig, dann aber schon.

Wobei ich selbst jeden Nebenjob melden würde, da ich weiß, dass mein Arbeitgeber nichts dagegen hat, solange es sich nicht um die Konkurrenz handelt.

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich grundsätzlich alles dem Arbeitgeber melden. Warum auch nicht? Im Streitfall können Klauseln im Arbeitsvertrag auch durchaus dem Arbeitsrecht untergeordnet werden. "gelegentlich" ist hier nicht starr.