Wer die Miete nun letztendlich zahlt ist irrelevant. Er ist Mieter und kann natürlich den Auszug verlangen.

Soweit die Theorie. Wenn ihr aber verheiratet seid ist die streitbefangene Wohnung die eheliche Wohnung. Und da kann der eine Partner den Anderen eben nicht so leicht rauswerfen. Die Ehe steht in Deutschland eben unter einem ganz besonderen Schutz.

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Das hat es in Deutschland schon mal gegeben, in Hamburg. Und mussten wieder entfernt werden. Wurde auch mal im Fernsehen drüber berichtet. extra 3.

https://www.youtube.com/watch?v=H1Nc0pt_vBY

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Wo stand deine Waschmaschine denn? Der Keller ist groß.

Stand die in dem dir überlassenen Kellerraum oder im Waschkeller?

Wenn die Maschine im Waschkeller stand hast du gute Chancen dass der Vermioeter dir den Schaden ersetzen muss. Es sei denn, im Mietvertrag oder in der für dich gültigen Fassung der Hausordnung steht explizit drin dass das Abstellen von Geräten im Waschkeller nicht gestattet ist oder du den Waschkeller nicht benutzen darfst.

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Eigentlich musst du das dem Jobcenter melden. Da du dadurch Einkünfte erzielst. Aber die ersten 400 Flaschen sind anrechnungsfrei. Von denen danach darfst du noch 20 % behalten.

Ich glaube aber nicht, dass das ein Sammler macht.

Ein gewerblicher Rahmen ist dann gegeben, wenn:

  • du regelmässig sammeln gehen würdest
  • du den Löwenanteil deines täglichen Lebens mit den Einkünften daraus bestreiten würdest
  • deine Einkünfte einen gewissen Rahmen übersteigen würden

Sollte das gegeben sein, könntest du sogar aus dem Leistungsbezug ausscheiden. Du müsstest ein Gewerbe anmelden und würdest Gewerbesteuer zahlen müssen. Was das sammeln dann sicherlich unattraktiv machen würde.

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Zunächst wird dir das Jobcenter eine Sanktionsandrohung schicken. In dieser hast du dann die Möglichkeit selber Stellung zur Sache zu beziehen. Die Frist ist allerdings nicht allzu lang. Rechne den Postweg mit ein.

Der Regelbedarf ist ein Teil deiner monatlichen Leistungen.

Diese setzt sich zusammen aus:

  • Regelbedarf
  • Mehrbedarf
  • KdU (Kosten der Unterkunft)

Die Sanktion berechnet sich aus deinem Regelbedarf. Bei Alleinstehenden liegt dieser momentan bei 432,- €. Jetzt das Komma um eine Stelle nach links verschieben: 43,20 € (entspricht 10 %) und mit 3 multiplizieren um auf 30 % zu kommen: 129,60 €. Sie werden dir also monatlich 129,60 € abziehen.

Ab Januar ein bisschen mehr, da steigt der Regelbedarf.

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Welchen Kündigungsgrund hast die im Kündigungsschreiben angegeben?

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Für den Otto Versand sind Samstage Werktage.

Aber was sagen die Lieferzeiten eigentlich generell aus:

lieferbar 1-2 Werktage oder 2-3 Werktage: bedeutet Otto hat die Ware im eigenen Lager vorrätig

lieferbar 4 - oben offen Werktage: Otto hat die Ware nicht im eigenen Lager sondern im Lager eines Zulieferers. Die Ware wird im Falle einer Bestellung beim Zulieferer geordert und dann an den Kunden verschickt.

Das machen Versandhäuser häufig, da das Lagern von Waren, die nur selten bestellt werden, nur Kosten verursachen. Das macht aber nicht nur Otto so, sondern auch andere Versandhäuser. Da steht dann meinetwegen Lieferzeit eine Woche oder so ähnlich. Lieferzeiten von ca. einer Woche, oder in Tagen ausgedrückt, sind immer ein Indiz dafür, dass das Versandhaus die Ware erst bei seinem Zulieferer ordern muss.

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Sieht nach einer Warze aus.

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Weiteres

Strafrecht hat mit Zivilrecht nichts zu tun. Der Geschädigte kann dennoch versuchen die Kosten für die Behandlung von dir zu fordern. Das hat mit dem strafrechtlichen Ausgang nichts zu tun.

Und du bist nicht wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden, sondern das Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen, eingestellt. Das Gericht hat also gerade nicht festgestellt dass du unschuldig bist.

Und da Strafrecht mit Zivilrecht nichts zu tun hat kann der Geschädigte nun versuchen die Heilbehandlungskosten von dir zurückzufordern. Schadensersatz und Schmerzensgeld könnte er auch versuchen zu bekommen, das wäre allerdings mit einer strafrechtlichen Verurteilung deutlich einfacher.

So einfach zahlen würde ich aber auch nicht. Wie du das hier schilderst und wie du dich in den Kommentaren usw. äußerst, deutet allerdings etwas daraufhin das du der Täter bist, man dir aber nichts beweisen konnte. So ein Verfahren kann auch wieder aufgerollt werden, wenn sich neue Ansätze ergeben.

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Juristisch nennt man das übrigens verbotene Eigenmacht. Im Volksmund Selbstjustiz genannt. Von der Sachbeschädigung und der Körperverletzung mal ganz abgesehen.

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Die Frage die sich hier eher stellt ist, darfst du diese Nebentätigkeit arbeitrechtlich betrachtet, überhaupt ausführen.

Nehmen wir mal an in deiner Hauptbeschäftigung arbeitest du 8 Stunden pro Tag. Dann darfst du einer Nebenbeschäftigung eh nicht nachgehen. Da du pro Tag nur 8 Stunden arbeiten darfst. In Ausnahmefällen mal 10 Stunden. Ausnahmefälle wären vorübergehender gesteigerter Arbeitsanfall im Betrieb. Ein finanzieller Engpass ist aber eher kein Ausnahmefall im Rechtssinne. Wenn deine regelmäßige, tägliche Arbeitszeit bereits 8 Stunden beträgt, wäre eine Nebenbeschäftigung eh rechtswidrig.

Nebenbeschäftigungen müssen dem Arbeitgeber angezeigt werden. Du darfst bspw. keine Nebenbeschäftigung in derselben Branche ausüben in der dein Hauptarbeitgeber tätig ist. Das wäre ein fristloser Kündigungsgrund.

Ebenso ist eine Nebenbeschäftigung im Urlaub nicht erlaubt. Der Urlaub ist zum Erholen da und dein Hauptarbeitgeber muss nicht hinnehmen dass du nicht erholt aus dem Urlaub zurückkommst. Eine Nebenbeschäftigung darf also deine Arbeitsleistung bei deinem Hauptarbeitgeber in keiner Weise beeinträchtigen sonst kann er was dagegen unternehmen.

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Wenn du die Persönlichkeitsrechte umgehen möchtest, kannst du folgendes machen. Stelle auf dem Cover oder im Vorwort klar das es sich bei der vorliegenden Geschichte um eine fiktive Geschichte handelt. Also eine frei erfundene Erzählung. Dann kannst du die echten Namen verwenden. Ich würde dir aber raten nur die Vornamen zu verwenden und die verwendeten Personen nach Möglichkeit nicht negativ darzustellen.

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Deine Beschreibung passt so ziemlich genau auf Haunting of Winchester House.

Hier mal der Link:

https://youtube.com/watch?v=trFN50egLo8

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An der Festplatte könnte es tatsächlich liegen. Allerdings hat das nichts mit der Menge der transferierten Daten zu tun. Ich vermute mal eher, das sich da eine oder mehrere Schrauben von der Befestigung der Festplatte am Gehäuse gelockert haben. Das würde einen Brummton logisch erklären. Das Brummen kommt daher vom Gehäuse. Die Ursache ist, dass die Festplatte sich im Gehäuse leicht bewegen kann, da sie nicht fest verschraubt ist.

Probier das mal, und melde dich wieder, ob es das gewesen ist.


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