Meldung an Jobcenter beim Pfandflaschen sammeln?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich musst du das dem Jobcenter melden. Da du dadurch Einkünfte erzielst. Aber die ersten 400 Flaschen sind anrechnungsfrei. Von denen danach darfst du noch 20 % behalten.

Ich glaube aber nicht, dass das ein Sammler macht.

Ein gewerblicher Rahmen ist dann gegeben, wenn:

  • du regelmässig sammeln gehen würdest
  • du den Löwenanteil deines täglichen Lebens mit den Einkünften daraus bestreiten würdest
  • deine Einkünfte einen gewissen Rahmen übersteigen würden

Sollte das gegeben sein, könntest du sogar aus dem Leistungsbezug ausscheiden. Du müsstest ein Gewerbe anmelden und würdest Gewerbesteuer zahlen müssen. Was das sammeln dann sicherlich unattraktiv machen würde.

Das sind sowohl beim ALG-II anzurechnende als auch steuerpflichtige Einnahmen.

Wenn der gesammelte Betrag unter 10 € im Monat liegt, wird er beim ALG-II nicht angerechnet - grundsätzlich besteht dennoch die Pflicht, diese Einnahmen anzugeben.

Steuerlich gibt es eine Freigrenze von 256 € im Jahr; besonders relevant wird das für diejenigen, deren zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt oder für diejenigen, die regelmäßig massenhaft Flaschen sammeln (z. B. im Karneval, bei Bundesligaspielen, Großveranstaltungen sonstiger Art) und andere steuerpflichtigen Einkünfte haben.

Es dürften wohl Einzelfälle sein, bei denen das beim ALG-II oder bei der Steuer angegeben wird - das läßt sich natürlich auch schwer durch die Behörden nachweisen...

Yetanotherpage  02.10.2020, 09:06

100€/Monat kann man anrechnungsfrei hinzuverdienen.

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DerSchopenhauer  02.10.2020, 20:56
@Yetanotherpage

Dieser Freibetrag gilt nur für Erwerbstätige - siehe § 11b (2) SGB-II.

Flaschensammeln ist aber keine Erwerbstätigkeit.

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DerSchopenhauer  02.10.2020, 22:25
@TeamStoffcouch

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in der Tat so entscheiden - allerdings ist das ein EINZELFALL; daß das nicht allgemein gilt, kann man an den Sätzen:

"Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei den Erlösen aus dem Sammeln von Pfandflaschen um nicht zu berücksichtigendes Einkommen i. S. v. § 11a Abs. 5 SGB II handelt."

sowie

"...so fällt zumindest die "Gerechtfertigkeitsprüfung" nach § 11a Abs. 5 Nr. 2 SGB II zugunsten der Klägerin aus.

ableiten.

In diesem Fall war überwiegend die Obdachlosigkeit und die sonstigen Lebensumstände das entscheidende Merkmal, welches zu einer ausnahmsweisen Nichtanrechnung führte.

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Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat Anspruch auf Hartz 4 Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 37 AS 3080/19), worauf die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 37 AS 3080/19),

Es gibt eine Einkommensgrenze, ab der man quasi alles melden muss. Wie hoch die ist weiß ich aber nicht.

Slothd3mon  02.10.2020, 08:33

Sobald du es gewerblich machst musst du ein Gewerbe anmelden.

gewerblich wäre hier der Fall wenn du jeden Tag Pfandflaschen sammelst und die dann versilberst

ist auch steuerpflichtig

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