habe 100.- bei Sportwetten gewonnen, muss ich das dem Jobcenter melden, beziehe hartz4?

5 Antworten

Wenn es aufs Konto kommt ja. Ich sage immer nur Bares ist Rares. Also vorher überlegen wie ein möglicher Gewinn ausbezahlt wird und ob überhaupt ein solcher Gewinn sich lohnt. Sollte das Geld nämlich, ich rede jetzt von noch größeren Gewinnen, aufs Konto kommen, wärt die Freude bei Hartz4 nur kurzzeitig. Denn der Gewinn ist dann erst einmal aufzubrauchen.

erst informieren dann schreiben.

da die 100 Euro gewinn als Einkommen gewertet werden, gelten auch die Freigbeträge für Einkommen :

Lies hier

Als Grundregel dient beim Harz-IV-Bezug Folgendes: Alle Einnahmen, die Geldwert haben, werden auf den Bezug von Leistungen angerechnet. Nur wenige Ausnahmen werden nicht zum Einkommen gerechnet. Hierzu zählen Einnahmen aus Schmerzensgeldern oder Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Auch nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson oder der Auslandszuschlag bei Soldaten werden nicht angerechnet. 

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Gewinne jeglicher Art zum Einkommen zählen und insofern grundsätzlich den Leistungsbezug einschränken können. 

Dabei ist aber besonders zu berücksichtigen, dass es beim anrechenbaren Einkommen bestimmte Freigrenzen gibt, die auch im Falle eines Gewinnes gelten. Die allgemeine Freigrenze beträgt monatlich 100 Euro. Darüber hinaus gibt es weitere Freibeträge. Vom Einkommensbetrag zwischen 100 und 800 Euro werden 20 Prozent als Freibetrag angerechnet. 

https://gewinn.es/gewinne-hartz-4.htm


verreisterNutzer  20.03.2023, 10:27

Zählt das dann als Betrug wenn man das dem Jobcenter nicht meldet also den oder die Gewinne mal so 20-30 Euro oder mal 70 Euro?

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ja , melden . Die 100 Euro werden von den Leistungen abgezogen. Aber behalten darf man sie.

Nett , nicht ?


herzilein35  25.10.2018, 10:59

Nein wird nicht angerechnet. Man muss es melden wenn es aufs Konto geht. Das Geld wird als einmaliges Einkommen gesehen. Somit hat der FS einen Einkommensfreibetrag von erstmal 100Euro. Da diese Einnahme diese 100Euro nicht übersteigt wird auch nichts angerechnet. Demzufolge wird alles normal weitergezahlt.

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Halbrecht  25.10.2018, 11:04
@herzilein35

richtig, deswegen habe ich es in meiner zweiten Antwort auch korrigiert. Angeben muss man es , wie du richtig schreibst. Genau genommen sogar , wenn es nicht aufs Konto geht :))

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herzilein35  25.10.2018, 11:09
@Halbrecht

Wenn es nicht aufs Konto geht macht das aber keiner. Die wären auch recht dumm um ehrlich zu sein. Man sollte, entschuldige wenn ich mich jetzt so ausdrücke, einem Jobcenter nicht alles auf die Nase binden. Mal abgesehen kann keiner nachvollziehen woher dieses Geld stammt. Man kann es ja auch gespart haben was man eigentlich ja auch soll. Kurz und bündig Barzahlungen kann keiner nachvollziehen. Und ja man kann mit Hartz4 sparen, wenn man wirtschaften kann. Die einen mehr, die anderen weniger und andere auch garnicht. Kommt immer auf die Einnahmen und Ausgaben an.

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verreisterNutzer  19.03.2023, 22:41

Wie würde es sich verhalten wenn der fs seit mehr als 1 Jahr weg vom Jobcenter ist und er sein wettkonto geschlossen hat . Könnten das Jobcenter ihn noch rückwirkend anzeigen ?

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natürlich musst du das melden. jedes einkommen ist zu melden und wird 1:1 angerechnet.


Halbrecht  25.06.2018, 12:36

und , darf er es behalten oder wird es ihm abgezogen ?

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beangato  25.06.2018, 12:43
@Halbrecht

So steht es im Link:

Sie werden auf die Leistungen angerechnet bzw. vermindern diese.

Er darf das Geld behalten, bekommt aber evt. weniger ALG II.

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Halbrecht  25.06.2018, 12:45
@beangato

steht da nicht , weil der Link sehr kurz nur sagt :

Dieser kann auf die Leistungen angerechnet werden und diese somit verringern. So das Urteil verschiedener Gerichte in mehreren Fällen.

Es kann ! . . Und erläutert wird es nicht weiter . Da Gewinne Einkommen sind, müßte mein Link dazu Richtiges aussagen.

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beangato  25.06.2018, 12:48
@Halbrecht

Das steht aber auch in Deinem Link:

Nur bei kleinen Gewinnen wird die Regelung in Betracht kommen, dass einmalige Einnahmen nicht berücksichtigt werden, die 50 Euro pro Jahr nicht überschreiten. 

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