Vom Fahrrad geschubst - Rechtslage?
Guten Tag,
Ich habe gerade ein Video gesehen, indem ein junger Mann mit dem Fahrrad durch die Stadt fuhr (unerlaubt da Fußgängerzone)und dann ein älterer Mann mit seinem Regenschirm kam und ihm den Regenschirm so in die Speicheln geworfen hat, das der Radfahrer sich kurzerhand überschlägt.
Berechtigt das unerlaubte Fahren dem älteren Mann, den Fahrradfahrer vom Fahrrad zu schubsen? Ist das nicht Körperverletzung? Vielleicht sogar gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...?!
Viele Grüße
13 Antworten
Nein der Opa wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung bestraft, er darf den Rad Raudi anzeigen, Selbstjustiz ist in Deutschland verboten.
Guten Tag,
seit wann ist Fahrrad fahren in der Stadt verboten?😆🤦🏼♂️
LG Der1Streber
Ist es nicht in Deutschland grundsätzlich verboten auf Fußgängerzonen zu fahren?
Berechtigt das unerlaubte Fahren dem älteren Mann, den Fahrradfahrer vom Fahrrad zu schubsen?
Defintiv nicht. Das ist Selbstjustiz was verboten ist, und keinen einzigen Mikrometer vom Notwehrparagraphen und dem Jedermanns-Festnahmerecht gedeckt. Delikte anderer Leute, berechtigt nicht dazu selber welche zu begehen.
Ist das nicht Körperverletzung?
Defintiv Ja.
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Ich bin juristisch zu wenig gebildet, um da eine verlässliche Aussage zu liefern, tendiere aber eher zum Nein. Gefährlich in den Straßenverkehr einzugreifen bedeutet Anlagen oder Fahrzeuge zerstören, beschädigen oder beseitigen, Hindernisse bereiten oder einen ähnlichen, gefährlichen Eingriff vorzunehmen. So eine Tat bezieht sich jedoch gegen eine einzelne Person.
Das dürfte auch ohne Körperschaden einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. § 315b StGB, Strafandrohung bis 5 Jahre Gefängnis.
ja, wäre es als laienhafte Antwort
Ja, der ältere Mann ist dazui berechtigt? oder wie ist das gemeint?
Bitte Antwort gut überlegen, im Zweifelsfall § 32 StGB, § 34 StGB und § 224 StGB nachlesen unter Berücksichtigung dieser beiden hilfestellenden Sätze:
Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verstöße im kleineren Ausmaß, die keine erheblichen Schäden nach sich ziehen.
Eine Straftat ist eine bewusste und schuldhafte Handlung, die eine Überschreitung des Gesetzes ohne rechtfertigende Gründe darstellt.
Ich habe meinen Kommentar gerade noch überarbeitet.
Es handelt sich um eine Fußgängerzone, bei der es ja bekanntermaßen verboten ist zwischen (meistens) 08:00-18:00 Uhr mit dem Fahrrad zu fahren.