Vom Fahrrad geschubst - Rechtslage?

13 Antworten

Nein der Opa wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung bestraft, er darf den Rad Raudi anzeigen, Selbstjustiz ist in Deutschland verboten.

Guten Tag,

seit wann ist Fahrrad fahren in der Stadt verboten?😆🤦🏼‍♂️

LG Der1Streber

DerHans  01.11.2019, 15:51

Fußgängerzone oder Fußweg?

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Domanto 
Fragesteller
 01.11.2019, 15:51

Ich habe meinen Kommentar gerade noch überarbeitet.

Es handelt sich um eine Fußgängerzone, bei der es ja bekanntermaßen verboten ist zwischen (meistens) 08:00-18:00 Uhr mit dem Fahrrad zu fahren.

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verreisterNutzer  01.11.2019, 18:41
@Domanto

Ist es nicht in Deutschland grundsätzlich verboten auf Fußgängerzonen zu fahren?

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Berechtigt das unerlaubte Fahren dem älteren Mann, den Fahrradfahrer vom Fahrrad zu schubsen?

Defintiv nicht. Das ist Selbstjustiz was verboten ist, und keinen einzigen Mikrometer vom Notwehrparagraphen und dem Jedermanns-Festnahmerecht gedeckt. Delikte anderer Leute, berechtigt nicht dazu selber welche zu begehen.

Ist das nicht Körperverletzung? 

Defintiv Ja.

gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Ich bin juristisch zu wenig gebildet, um da eine verlässliche Aussage zu liefern, tendiere aber eher zum Nein. Gefährlich in den Straßenverkehr einzugreifen bedeutet Anlagen oder Fahrzeuge zerstören, beschädigen oder beseitigen, Hindernisse bereiten oder einen ähnlichen, gefährlichen Eingriff vorzunehmen. So eine Tat bezieht sich jedoch gegen eine einzelne Person.

Das dürfte auch ohne Körperschaden einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. § 315b StGB, Strafandrohung bis 5 Jahre Gefängnis.

ja, wäre es als laienhafte Antwort

ZuumZuum  01.11.2019, 16:13

Ja, der ältere Mann ist dazui berechtigt? oder wie ist das gemeint?

Bitte Antwort gut überlegen, im Zweifelsfall § 32 StGB, § 34 StGB und § 224 StGB nachlesen unter Berücksichtigung dieser beiden hilfestellenden Sätze:

Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verstöße im kleineren Ausmaß, die keine erheblichen Schäden nach sich ziehen.

Eine Straftat ist eine bewusste und schuldhafte Handlung, die eine Überschreitung des Gesetzes ohne rechtfertigende Gründe darstellt.

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