Teilschuld als Radfahrer auf Gehweg?

4 Antworten

Gibt es überhaupt eine "Beweisaufnahme/Unfall-Protokoll" ?

Prinzipiell darf deine Frau keine Radfahrer umfahren, auch dann nicht, wenn sich diese auf dem Gehweg fahren.

Polizei wurde ja nicht hinzugerufen, wenn es jetzt auch kein Protokoll/Beweisaufnahme gibt, ist es sehr einfach...

Der Radfahrer ist doch sicherlich sehr schnell gefahren und hat deine Frau nicht gesehen, weil er komplett woanders hingeschaut hat?

Deine Frau hat ja noch gebremst um den Zusammenstoß zu vermeiden oder?

ASchmidt630 
Fragesteller
 05.09.2023, 23:41

Es gibt keinerlei Protokoll und keine Zeugen. Beide haben anschließend Daten ausgetauscht (Name Anschrift und Nummer).

Natürlich darf man keine Fahrradfahrer umfahren 😏 wir sind selber viel mit dem Rad unterwegs.

Da sie links abbiegen wollte und den Gegenverkehr beachtet hat, ist sie sicherlich langsam gefahren (sie sagt Schrittempo) und sie hat das Fahrrad nicht gesehen…wohl auch auf Grund von Bäumen und Plakaten auch später entdeckt. 🤷‍♀️
Meiner Meinung nach haben beide ihren Anteil daran, aber für alles aufkommen kann ich mir gerade nicht vorstellen.

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hargon  06.09.2023, 18:17

Aussage "hat komplett wo anders hingeschaut" bedeutet volle Schuld des Autofahrers. Bedeutet nämlich, Autofahrer hat Radfahrer gesehen, bemerkt, dass dieser ihn nicht sieht und sich entschlossen in die Kreuzung einzufahren. Ein findiger Anwalt unterstellt noch Vorsatz, dann gibts noch ein heftiges Schmerzensgeld und ein Strafverfahren dazu.

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Der Radfahrer könnte eine Teilschuld haben, inwiefern man diese geltend machen kann, weiß ich nicht

Woher ich das weiß:Hobby – liebe motoren

Ob der Radfahrer hier eine Teilschuld hat kann ich so nicht beantworten, da spielen eine reihe Faktoren eine Rolle. Z.B. ob der Radfahrer dort fahren durfte oder nicht.

Du kannst den Schaden deiner Versicherung melden, die kümmern sich auch darum unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

ASchmidt630 
Fragesteller
 05.09.2023, 23:32

Danke für die Antwort aber wie beschrieben darf dort kein Radfahrer fahren (Gehweg nur für Fußgänger ohne Zusatzschild).

Danke dann wenden wir uns vielleicht doch an die Versicherung. Unsere und die des Radfahrers.

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Vando  06.09.2023, 03:14
die kümmern sich auch darum unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Und nicht nur die Unberechtigten.

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Das ist schwierig zu beurteilen. Allerdings hat der Radfahrer auch nichts auf dem Gehweg zu suchen, egal in welcher Richtung.

Ich würde meinen Schaden, zumindest den Kostenvoranschlag, mal bei der Versicherung des Radfahrers einreichen und auf seine Schuld am Unfall hinweisen, denn er ist unberechtigterweise auf dem Gehweg gefahren. Deine Frau konnte somit eigentlich auch nicht mit seinem Erscheinen auf dem Fußweg rechnen.

Wenn Du im ADAC bist, kannst Du Dir eine kostenlose Beratung einholen. Frage da mal nach.

Da sich heutzutage "die" Radfahrer überall Vorzugsrechte herausnehmen und glauben, sie können sich alles erlauben, solltest Du Dir zumidest mal einen anwaltlichen Rat einholen. Viel Erfolg.