Muss ich als Fahrradfahrer bei Straßenschäden den Fahrradweg benutzen?

6 Antworten

Stvo § 2 Absatz 4

was sagt das aus? Benutzungspflicht des Fahrradwegs

du hast auch als Radrennfahrer nix auf der Straße verloren

Sophonisbe  07.10.2021, 14:04
du hast auch als Radrennfahrer nix auf der Straße verloren

Nö.

Fahrradwege sind Teil der Straße.

Grundsätzlich haben Fahrzeuge die Fahrbahn (die meinst Du) zu benutzen. Die Pflicht zur Benutzung von bestimmten Fahrradwegen ist eine Ausnahme ("... nur wenn dies ... angeordnet ist.")

🙂🚴🎉

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peterobm  07.10.2021, 14:11
@Sophonisbe
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist

richtig, und darauf bezog ich mich

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Die Nutzungspflicht von Radwegen besteht so oder so ( § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO). Du hast deine Fahrgeschwindigkeit eben der Fahrbahnbeschaffenheit und der Verkehrslage anzupassen.

Sophonisbe  07.10.2021, 14:07
Die Nutzungspflicht von Radwegen besteht so oder so ( § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO).

Nein. Die Pflicht muss explizit angeordnet sein. Und der Radweg muss benutzbar sein. 🚵

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tryanswer  07.10.2021, 14:15
@Sophonisbe

Wenn der entsprechende Weg nicht durch Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist, ist es auch kein Radweg. Sowie er aber ausgewiesen ist, muß er aber benutzt werden. Es gibt also in der Konsequenz keine Möglichkeit einen existierenden Radweg nicht benutzen zu müssen.

Das mit der Benutzbarkeit stimmt natürlich, bedeutet aber auch nicht, daß man deshalb eine asphaltierte Rennstrecke erwarten muß.

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Sophonisbe  07.10.2021, 14:22
@tryanswer
Wenn der entsprechende Weg nicht durch Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist, ist es auch kein Radweg. Sowie er aber ausgewiesen ist, muß er aber benutzt werden. Es gibt also in der Konsequenz keine Möglichkeit einen existierenden Radweg nicht benutzen zu müssen.

Doch, natürlich. Steht ja auch in der StVO.

"Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. "

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Vando  07.10.2021, 16:13
@tryanswer
Wenn der entsprechende Weg nicht durch Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist, ist es auch kein Radweg.

Das ist schlicht falsch. Ein Radweg ist nicht erst dann ein Radweg, wenn er durch Verkehrszeichen als solcher ausgewiesen ist. Das ist er schon früher, wenn er z.B. durch Ausphaltierung oder farblicher Abgrenzung als solcher erkennbar ist.

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treppensteiger  07.10.2021, 17:00
@Vando

"wenn er z.B. durch Asphaltierung oder farblicher Abgrenzung als solcher erkennbar ist."

Da farbliche Markierungen auf der Straße alles mögliche sein können, inklusive einer Fußgängerzone, stimmt das glücklicherweise nicht.

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Ja, die besteht

Wenn ein Radweg vorhanden (und befahrbar) ist und dieser auch mit dem Schild (blauer Kreis mit weißem Fahrrad) gekennzeichnet ist, dann MUSST du ihn mit dem Rad auch nutzen.

Dabei spielt es keine Rolle ob du einen auf Jan Ullrich oder Tour de France machen willst, denn es interessiert auch niemanden ob ein Autofahrer gerne Schuhmacher wäre: Es gibt Regeln im Straßenverkehr und die sind einzuhalten.

Ist ein Radweg faktisch nicht benutzbar, so entfällt die Benutzungspflicht (LG Oldenburg, vom 29.07.1952, VkBl. 53, 190)

https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-fahrradfahrer/welche-ausnahmen-von-der-radwegbenutzungspflicht-gibt-es.html

Viel Lesestoff: https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage?wprov=sfla1

Vor10Minuten  07.10.2021, 14:09

Ein paar Schlaglöcher machen einen Radweg noch lange nicht "nicht benutzbar". Frage nicht verstanden?

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