kann einem unbefristet beschäftigten im öffentlichen dienst gekündigt werden, wenn ein Mitarbeiter, der sich 2 Jahre pause nahm, zurückkommt?

2 Antworten

Öffentlicher Dienst ist grundsätzlich kein "unkündbarer / rechtsfreier" Raum.

Gründe für eine Kündigung müssen allerdings vorliegen, denn nach dieser Beschäftigungszeit besteht ja ein grundsätzlicher Kündigungsschutz.

Ein Kündigungsschutz schützt nicht wirklich vor einer Kündigung, er erschwert sie allerdings und muss begründet sein, wobei u.U. auch die soziale Auswahl eine Rolle spielt.

Von der Zustimmung des Personalrates mal abgesehen.

In einem solchen Fall ist eine Kündigung nicht möglich; ggf. wäre höchstens eine Versetzung auf eine andere Stelle möglich, wenn der ursprüngliche Stelleninhaber zurückkehrt - aber auch das ist dann von entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag abhängig.