Bewerbungssperre im Öffentlichen Dienst?

5 Antworten

Die Diskussion kann auch nur mit Teilzeit- und Befristungsgesetz zusammenhängen. Sonstige Regelungen in dieser Richtung gibt es nicht.

Als unbefristet Beschäftigter kannst du dich im öffentlichen Dienst immer auf andere Stellen bewerben. Es ist ggfls nur zu prüfen, ob du die vorhandene Stelle kündigen musst, oder ob es über eine Versetzung geht.

Einzelvertragliche Regelungen wenn der AG dir zum Beispiel eine Weiterbildung bezahlt hat, und dich noch x Jahre bindet, kann es natürlich trotzdem geben. Muss sich dann aber aus deinem Vertrag ergeben.

Eine Bewerbungssperre ist dies wohl nicht. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass man Ausbildungskosten oder Teile davon zurückzahlen muss, wenn man innerhalb eines festgelegten Zeitraumes der Beschäftigung nach seiner Ausbildung im öffentlichen Dienst den ausbildenden Arbeitgeber verlässt. Dies wird aber vor der Einstellung vertraglich geregelt, so dass niemend überrascht wird.

Nach meiner Kenntnis gibt es bei den meisten Stellen im öffentlichen Dienst so etwas nicht, sondern nur bei bestimmten Stellen, z.B. in Landesverwaltungen.

Bei den jeweiligen Stellenausschreibungen steht dann aber normalerweise auch explizit dran, dass man zuvor nicht schon im öD beschäftigt sein durfte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das dürfte dann mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zusammenhängen. Eine sachgrundlose Befristung darf maximal zwei Jahre dauern und innerhalb dieser zwei Jahre maximal drei mal verlängert werden. Danach muss entweder ein Sachgrund für die Befristung vorliegen oder aber das Arbeitsverhältnis unbefristet weitergeführt werden. Eine erneute sachgrundlose Befristung ist dann erst wieder nach einer gewissen "Wartezeit" möglich. Das gilt aber nicht nur im öD, sondern für alle Arbeitgeber.

Sowas gibt es nicht - jeder darf sich bewerben wohin er will ...