Corona-Sonderzahlung in der Elternzeit?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Anspruch auf Auszahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag 01.10.2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html

Da du während der Elternzeit kein Entgelt beziehst: meiner Meinung nach, bekommst du es dann nicht.