Katze vom Nachbarn „füttern“?
Guten Tag!
Manchmal kommt die Nachbarskatze zu uns in den Garten und ich gebe ihr dann immer kleine „Würstchen“ für Katzen. Die Nachbarn haben nichts dagegen, nur frage ich mich, ob das generell verboten oder allgemein schlecht ist, eine fremde Katze zu füttern, da ja in den meisten Fällen die Katzen den Besitzern dann „fremdgehen“.
Die Nachbarskatze kommt nicht immer her und wir füttern sie nicht mit dieser Absicht, ich frage nur aus reiner Interesse.
ANMERKUNG: Ich gebe KEIN Nassfutter, lediglich nur kleine „Leckerlis“!
8 Antworten
Hallo...na wenn die Nachbarn nichts dagegen haben, ist das vollkommen in Ordnung.
Mein Kater holt sich täglich auch ein Leckerli bei meinen Nachbarn.
LG Sky...🌟🌟🌟
Hallo,
wenn du die Besitzer kennst und sie das erlauben, spricht nichts dagegen.
Ansonsten sollte man niemals fremde Tiere füttern! Denn du weißt nie, was das Tier verträgt und was nicht. Zumal man Katzen durch regelmäßiges Anfüttern auch klauen kann und das ist alles andere als schön für den Besitzer.
Mit freundlichen Grüßen
Hufpfote
Wenn die Nachbarn einverstanden sind, ist nichts dagegen einzuwenden.
Wenn die Nachbarn es erlauben,dann ist es ok
Hallo lonilal
weiß der Nachbar das denn ? Hast du mal darüber mit dem Nachbar gesprochen ? Denn ja, du kannst dich da ggf. Strafbar machen, je nach dem wie dein Nachbar das findet, wenn du einfach ungefragt fremde Katzen fütterst, bzw. dem Nachbar seine Katzen !
Ansonsten...
Das Anfüttern einer Katze, sowie ein systematisches, oder gar regelmäßiges anlocken mit Futter, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzrechte des Tierbesitzers verstößt.
Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das sogar ein Eingriff in die Privatsphäre des rechtmäßigen Tierbesitzers.
Außerdem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert wird und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen darf. Es gibt Katzen, die nur spezielle Kost bekommen dürfen z.B. Diabetes-Katzen. Der rechtmäßige Besitzer könnte also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten verklagen.
Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmt man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung und Unterkunft Gewährung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe der Katze Klagen.
Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).
Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !!
Eine gute Rechtsberatung bzw. Info, wo man einen Anwalt für Tierrecht, in seiner nähe, erhält man z.B. beim Deutschen Tierschutzbund !! Oder schau mal hier:
Bei Tasso Anfrage:
https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht
Stiftung TIR:
Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:
Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht ?
Kontaktieren Sie uns unter
Email: info@tierimrecht.org
Telefonnummer: 043 443 0643
Weitere Informationen unter
Über den Deutschen Tierschutzbund, Anwaltliste im Tierrecht zukommen lassen:
Anwälte im Tierrecht:
https://www.tierrecht-anwalt.de/
https://www.der-tieranwalt.de/tierrecht-anwalt-urteile/files/tag-katzen.html
https://www.rechtsanwalt-tiere.de/
https://www.ra-kotz.de/tierrecht
Aber auch wenn man Streuner, also Herrenlose Katzen/Straßenkatzen, einfach Anfüttert, macht man sich Strafbar ! Bei Streuner lockt man so, unter Umständen, weitere Straßenkatzen an, was zu einem großen Problem führen kann, da man nicht einfach Futterstellen anlegen darf, wie man Lustig ist. Das MUSS dem Vetamt, Tierschutz und Ordnungsamt gemeldet werden.
Alles Gute
LG
Ich will nicht unhöflich wirken, aber ich habe der Katze lediglich ein kleines Katzenwürstchen gegeben, und keinen Elefanten. Außerdem kannst du aus dem Text entnehmen, dass die Nachbarn NICHTS dagegen haben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
auch wenn es nur ein "kleines Würstchen" war, hast du es gefüttert ! Wäre die Katze nun z.B. Allergisch auf einen der Inhaltsstoffe, kann das bereits bei kleinen Mengen schon fatal sein. Schön das du es mit den Nachbarn geklärt hast, auch was du füttern darfst ?
Nur Frage ich mich, warum du dann überhaupt hier Nachfragst, ob es erlaubt ist. Oder wolltest du es Allgemein wissen ? Zudem lesen auch immer viele andere mit. Daher habe ich dir eine Allgemeine Antwort dazu gegeben, das man fremde Katzen NICHT füttert (egal wie klein die Portion sein mag) und du das mit dem Nachbar abklären solltest !
Alles Gute
LG
Vielen Dank für die Antwort!