Ist der Vater verpflichtet den Umgang mit seiner Kindern?

AngiedieSchlaue  14.03.2024, 13:00

Habt Ihr schon mal darüber gesprochen wie Ihr das regeln wollt?

Vioviovv95 
Fragesteller
 14.03.2024, 13:04

Nein leider nicht, der Vater kommt mit den Kindern alleine nicht klar also ich muss immer dabei sein und ich will das der Vater die Kindern auch mal abnimmt

8 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ein Vater kann zu mehr Umgang zu der Wahrnehmung eines regelmäßigen Umgangs verpflichtet werden.

Aber Umgang mit einem Umgang zu einem Vater, der überhaupt keinen Umgang will, ist in der Regel nicht kindeswohldienlich - und wird daher auch nicht angeordnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein muss er nicht. Er muss Unterhalt zahlen, das ist alles. Er hat aber das Recht auf Umgang mit den Kindern.

Kugelflitz  14.03.2024, 13:32

Nicht ganz korrekt. Wenn die Kinder Umgang fordern, kann er verpflichtet werden.

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Motobiggi31  14.03.2024, 13:54
@LeWe23

Die Verfassungsrichter berufen sich dabei auf Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, der Eltern verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und dem Staat erlaubt einzugreifen, wenn sie es nicht tun. Lese und lerne.

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1hannah1  16.03.2024, 11:46
@Kugelflitz

nö kann er nicht und wird er auch nicht. wenn er dann in der ecke sitzt und kein wort mit den kindern spricht ist diesen damit nicht geholfen und somit kann man das gerichtlich nicht durchsetzen

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Kugelflitz  16.03.2024, 12:02
@1hannah1
somit kann man das gerichtlich nicht durchsetzen

Präzedenzfall bitte.

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1hannah1  16.03.2024, 14:14
@Kugelflitz

warums sollte ich dir das googlen abnehmen, das schaffst du schon hübsch alleine.

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Die Umgangspflicht einklagen: Geht das?
Ja, es ist durchaus möglich, beim Gericht zu beantragen, den umgangsberechtigten Eltern auch zur Ausübung dieses Rechts zu verpflichten. Dies kann insbesondere dann Sinn ergeben, wenn die Umgangspflicht in der Vergangenheit zwar wahrgenommen wurde, der Umgangsberechtigte jedoch sehr unzuverlässig bzw. der Umgang unregelmäßig oder zu kurz war.
In einem solchen Fall kann ein gerichtlich zugestellter Antrag den Elternteil aufrütteln und ihm die Wichtigkeit des Umgangs verdeutlichen. Gegebenenfalls ist ein Ordnungsgeld möglich. Im Anschluss ist dann vielleicht die Ausarbeitung einer verbindlichen Umgangsregelung möglich, die im Endeffekt jedoch freiwillig eingegangen und eingehalten wird.

https://www.scheidung.org/umgangspflicht/

Bei euch allerdings verhält sich die Sache ja etwas anders. Er nimmt von seiner Umgangspflicht ja Gebrauch, aber DU bist ständig dabei, weil er es (angeblich) alleine nicht hin kriegt.

Dann drücke ihm nächstes Mal die Kids in die Hand wenn er vorbei kommt und schließe die Tür.

Zudem solltet ihr feste Zeiten vereinbaren, schriftlich und nachweislich. Der Vater holt die Kinder ab und bringt sie pünktlich wieder zurück.

Und was bedeutet überhaupt "er kommt mit den Kindern alleine nicht klar"?

Vernachlässigt er sie dann? Kriegen sie nichts zu essen von ihm? Kann er das Baby (falls es noch ein Baby gibt) nicht wickeln?

Du tust ihm natürlich den Gefallen ihm die Sache abzunehmen. Ist im Grunde wie mit Bügeln. Doof angestellt und die Frau (meist ist es dann ja die Frau ;-)),sagt, sie macht es lieber selbst. Großer Fehler!

Er wird lernen müssen und du wirst lernen müssen los zu lassen.

Ich gehe davonnaus, dass die Kinder nach der Scheidung bei Dir bleiben.

Es wäre natürlich super, wenn der Vater sich auch um die Kinder kümmern würde. Wenn er das aber nicht will, dann kannst Du gar nichts machen.

Lass ihn in dem Fall wenigstens ordentlich bluten, damit die Kinder bei Dir in geordneten finanziellen Verhältnissen aufwachsen.

Ja kann er.

Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise – etwa durch einen gerichtlichen Beschluss – zum Umgang verpflichtet werden.

Ich würde das nicht so weit kommen lassen, eher für ein alleiniges Sorgerecht nutzen!

Maleficent666  14.03.2024, 13:05

Diese Antwort ist von A bis Z falsch

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Maleficent666  14.03.2024, 13:21
@Motobiggi31

Er MUSS die Kinder nicht nehmen und sorgerecht hat NICHTS mit Besuchsrecht zu tun

Und du solltest lesen was du verlinkst. Dann siehste das es du falsch liegst!

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Motobiggi31  14.03.2024, 13:24
@Maleficent666

Es geht um das Besuchsrecht. Sie hätte vor Gericht dann eine Chance das alleinige Sorgerecht zu bekommen da er sich nicht mehr für die Kinder interesisert. Du musst auch verstehen was du liest.

Ist der Vater meines Kindes verantwortlich dafür seine Kinder zu sehen?

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Maleficent666  14.03.2024, 13:25
@Motobiggi31

Du solltest lesen und verstehen

ich will das der Vater die Kindern auch mal abnimmt

Sie hat das nicht zu wollen wenn er nicht will

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Motobiggi31  14.03.2024, 13:28
@Maleficent666

Aus einem aktuellen Beschluss geht hervor, dass ein Elternteil versuchen muss, das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen. Unterbleibt dieser Versuch und kommt der Umgang nicht zustande, können erhebliche Ordnungsgelder oder sogar Haftstrafen drohen. Lerne !

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Maleficent666  14.03.2024, 13:29
@Motobiggi31

Das ist wieder was andere

Wenn der Vater will hat die Mutter das zu regeln

Du hast sichtlich Null Ahnung und solltest es bleiben lassen

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1hannah1  16.03.2024, 14:25
@Motobiggi31

nein sie hat keinerlei chancen auf alleiniges sorgerecht. umgang hat nichts mit sorgerecht zu tun. was läuft bei dir schief

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1hannah1  16.03.2024, 15:04
@Motobiggi31

das brauch ich nicht. ich weiß das du nur falschen unsinn von dir gibst

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Motobiggi31  16.03.2024, 15:06
@1hannah1

Der erste Tag hier und schon keine Ahnung haben. Du solltest in der Schule besser aufpassen. Oder besser, hingehen 😁😁😁😁

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1hannah1  16.03.2024, 15:09
@Motobiggi31

alles gut kleines schätzchen. das du keine ahnung bis, sieht man an deinen falschen kommentaren hier

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Motobiggi31  16.03.2024, 15:12
@1hannah1

Schreib erst mal richtig deutsch. Ich würde dir den Besuch der Grundschule empfehlen 😂😂😂.

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