Kindes Vater will Baby Übernacht haben?

Bommelchen00  04.03.2023, 18:30

Warum darf der Vater sein Kind nicht über Nacht haben?

verreisterNutzer 
Fragesteller
 04.03.2023, 18:32

Er darf es wenn das Baby älter ist. Zu deine Frage zurück, ich möchte es nicht weil ich nicht will das sein Rhythmus durcheinander geht und er selbst durcheinander kommt.

7 Antworten

Hat er denn jemals euer Kind über Nacht alleine betreut? Wäre er dazu in der Lage?

Das sind Fragen, die sicher ausschlaggebend dafür wären um überhaupt in Betracht zu ziehen ihm das von behördlicher Seite aus zu erlauben.

Und da das Gericht da bislang einen Riegel vorschiebt, wird das Jugendamt (denke ich) auch nicht mal eben Hals über Kopf so etwas erlauben. Nicht ohne vorher zu wissen wie die Wohnsituation des Kindsvaters ist, ob er überhaupt das benötigte Equipment daheim hat, ob er in der Lage ist das Kind zu versorgen/ über Nacht selbständig zu betreuen.

Ich mein, wär ja klasse wenn er das wirklich hinkriegt. Wenn ihr mit der Zeit gemeinsam Lösungen finden könnt etc.

Aber wenns von seiner Seite aus vielleicht nur "ums Prinzip" geht? Das Kind ist weder Spielball noch Machtinstrument.

Wie schätzt dein Anwalt diese Situation ein? Würde eine plötzliche Übernachtung, obwohl bislang nur Umgangstage geregelt wurden, ihm mehr Rechte zusichern? A la "Ich hab das Kind nun schon über Nacht bekommen, weil ...., ich bin in der Lage dazu auch längerfristig fürs Kind zu sorgen!"

Bespreche das mal mit deinem Anwalt, denn hier kennt man gar keine Fakten, aber dein Anwalt hat Akteneinsicht, warum das Gericht so entschieden hat.

Er darf es wenn das Baby älter ist. Zu deine Frage zurück, ich möchte es nicht weil ich nicht will das sein Rhythmus durcheinander geht und er selbst durcheinander kommt.

Es gibt Väter, die kümmern sich gar nicht um ihre Kinder und hier weiß keiner, ob er sich gut um das Baby kümmern würde und wenn der Umgang gut wäre, dann kommt auch ein Baby nicht durcheinander.

Aber wenn das Gericht das so entschieden hat, dann bist du bei deinem Anwalt besser beraten, der sollte den kompletten Fall kennen.

aber gesetzt den Fall, Du willst das nicht (dafür wirst du Gründe haben), dann zählt nicht nur der Wunsch der Mutter, sondern es geht um das Kindeswohl.

Dann sollten beide Eltern eine vernünftige Regelung finden und nicht die eigenen Emotionen auf dem Rücken des Kindes austragen, ws nicht selten ist, dass das passiert..

Rede mit deinem Anwalt darüber, mehr kann man dir als Aussenstehende Person nicht raten.

Ihr habt doch eine gerichtliche Entscheidung und daran ist sich zu halten.

Warum und wieso der Richter einer Übernachtung nicht zustimmte, ist irrelevant.

Wobei ich allerdings auch anmerken möchte, dass gerade Mütter lernen sollten los zu lassen.

Denn wenn Kontakt besteht, dann stirbt das Kind nicht, wenn es beim Vater übernachtet. Und wäre man mit dem Kindsvater noch glücklich verbandelt, dann würden wohl auch meist gar nicht solche Situationen entstehen.

Und man sollte auch immer im Hinterkopf behalten, dass es Situationen geben kann, wo das Kind nicht bei der Mutter übernachten kann. Umso schlimmer, wenn das Kind es nicht gelernt hat auch mal länger als 5 Minuten von der Mutter getrennt zu sein.

Wie es da bei euch im Einzelnen aussieht kann man natürlich beurteilen. Aber als Eltern sollte man auch generell lernen die persönlichen Empfindsamkeiten hinten an zu stellen. Bis auf das Stillen können Väter alles, was auch eine Mutter kann. Nur der Kindsvater muss eben auch Raum dafür bekommen die Dinge zu lernen, genau wie die Mutter sie lernen konnte und musste.

Das Jugendamt kann ja gerne eine Empfehlung aussprechen, aber das war es dann auch schon. Aber vielleicht schaffst du doch irgendwie eine Möglichkeit, dass er sein Kind mal länger für sich und bei sich hat. Die Bindung zwischen den Beiden würde es verstärken. Und löse dich von dem Gedanken, dass er es nicht schafft. Ihr seid die Eltern und da ist Vertrauen unabdingbar, damit es dem Kind am Ende wirklich gut geht. Also gemeinsam arbeiten, anstatt gegeneinander arbeiten.

Die Entscheidung des Gerichts ist verbindlich, auch für das Jugendamt.

Also, keine Übernachtung des Kindes beim Vater! Fertig.

Das Jugendamt ist lediglich in einer beratenden Funktion tätig - über Umgang entscheiden kann nur das Familiengericht.

Wenn ihr eine gerichtliche Regelung hat, dann beruf dich darauf und bleib dabei.

Wenn das Kind dann irgendwann älter ist, kann man auch über Übernachtungen sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
verreisterNutzer  04.03.2023, 19:04

So sehe ich das auch allerdings nervt der Kindes Vater mich damit und versteht es nicht.

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landonderry  05.03.2023, 08:21
@verreisterNutzer

er muss es auch nicht verstehen, es ist nicht dein alleiniges kind und er hat ein recht auf umgang mit übernachtungen.

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verreisterNutzer  05.03.2023, 08:45
@landonderry

ich bin die Hauptbezugsperson fertig, er hat kein Recht oder seit wann kommt von ein Mann Brüste milch :D

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landonderry  05.03.2023, 08:48
@verreisterNutzer

du bist nicht die einzige hauptbezugsperson, der kv ist genauso wichtig. zudem fütterst du ja flaschennahrung und das kann kv genauso gut. deine brüste spielen keine rolle

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verreisterNutzer  05.03.2023, 09:02
@landonderry

Das ist deine Meinung. Deine Meinung Interessiert mich einfach nicht und ich diskutiere jetzt auch nicht mehr mit dir ist mir zu dumm. Tschüss!

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Stellwerk  06.03.2023, 08:44
@verreisterNutzer

Komisches Argument - bei Deinen Eltern lässt du den Kleinen ja auch übernachten. Erzähl mir nicht, dass Deine Mutter noch stillt.

Unabhängig von der Stillphase finde ich das mit der Hauptbezugsperson schwierig: Wenn du den Kontakt zum Kind untersagst und ständig auf einem Minimum hältst, wie soll der Vater dann eine Bindung aufbauen? Mit diesem Argument kannst du das Kind kontinuierlich entfremdet halten.

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MaNuLu81  04.05.2023, 18:08

Genau so ist es

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