Hauskauf mit Niederdrucktemperatur Kessel Öl?

2 Antworten

Auszug aus dem GEG:

Das  Gebäudeenergiegesetz (GEG)  stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie gilt für alte sowie neue Häuser und regelt die Qualität ihrer Hüllflächen genau wie die der Anlagentechnik. Mit dem energiepolitischen Ziel, den CO2-Ausstoß in Deutschland drastisch zu reduzieren, enthält die Verordnung dabei auch die Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen. So heißt es in § 72, dass alte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe unter gewissen Bedingungen nicht mehr betrieben werden dürfen.  

Das gilt grundsätzlich dann, wenn die Anlage bereits älter als  30 Jahre  ist und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Die Austauschpflicht betrifft demnach in erster Linie Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung zwischen vier und 400 Kilowatt.

Entscheidend für die Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen ist demnach das  Alter der Heizung. Dieses entspricht in der Regel dem Kesselalter und kann  am Typenschild abgelesen werden. Eine neue Anlage müssen Sie also auch dann installieren, wenn Sie nur bestimmte Komponenten, wie den Brenner, zwischenzeitlich ersetzt haben. Aus der nachstehenden Tabelle erfahren Sie, wer von einer Austauschpflicht dieses oder die kommenden Jahre betroffen ist oder sein wird:  

AB Baujahr 1995 -> Austauschpflicht 2025

Bis dahin dürfte der Kessel repariert / instandgesetzt werden, sofern es noch Ersatzteile dafür gibt...!

Was Du dann im Falle einer Heizungssanierung beachten und erfüllen musst, kannst Du nachlesen unter:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886

"Was eine Wärmepumpe kostet" lässt sich über den Daumen in etwa so exakt sagen wie die Frage "was kostet ein Auto".

Diesbezüglich macht es Sinn, sich mit einem Fachbetrieb vor Ort auseinander zu setzen, ein Konzept zu erstellen, WAS für eine Anlage verbaut werden kann und sollte, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich oder ratsam wären und welche Förderungen in Deinem Fall konkret genutzt werden können.

Das alles stellt einen hohen Aufwand dar und Bedarf einer individuellen Planung - weil ohne diese sowieso keine Wärmepumpe ausgelegt werden und auch keine Förderung beantragt werden kann.

toffifee60 
Fragesteller
 01.02.2024, 19:24

Baujahr der Ölheizung ist 1997. Also kann ich sie bis einschließlich 2025 erneuern? Wenn ich das getan habe, bis wann darf sie in Betrieb bleiben? Danke!

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ColleenChambers  02.02.2024, 08:31
@toffifee60

Das ist der Stand der Dinge IM MOMENT.

Das GEG wurde bis dato mehrfach abgeändert, was in ein paar Jahren erlaubt / Pflicht ist, kann man derzeit nicht sagen.

Auch das ganze Trara um das Thema Wasserstoff ist aus meiner Sicht Musik aus ferner Zukunft. Ob wir das überhaupt erleben, ist nicht gewiss.

Ein heute eingebauter Gaskessel muss 20% H²-Zumischung vertragen, aus denen dann 30% werden, ... wer heute einen 100% H² tauglichen Gaskessel einbaut, muss die CO² Steuer nicht fürchten.... das alles ist ein riesen Humbug mit sehr zweifelhafter Chance auf Fortführung solcher Dinge durch die kommende Regierung - welche ganz sicher eine andere sein wird.

Auch in Sachen Förderungen steigt kaum noch jemand wirklich durch.

Was im Moment gilt und Ausschlag gibt: ob Deine Stadt/Kommune Fernwärme anbietet oder nicht, ob es ein Konzept gibt zur zentralen Versorgung. Das ist nur selten der Fall - aber WENN, dann hat DAS Vorrang. Bitte dort nachfragen.

LG

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Für den Verkauf einer solchen Immobilie ist zwingend ein Energieausweis erforderlich.

Der gibt u.a. auch Auskunft über die Zulässigkeit der vorhandenen Heizanlage.

Der Käufer ist so über Zustand und Zulässigkeit vor Kaufvertragsabschluss informiert und muss sich selber Gedanken über eine erforderliche Reduzierung des zu vereinbarenden Kaufpreises in der Größenordnung evtl. anfallender Ersatzkosten für eine neue Heizung machen.

Da können schon mal bei einem zu versorgenden 3-Familienhaus so ca. € 30.000 bis € 50.000 Kaufpreis auf der Strecke bleiben; Sie selber sind aber dann bei einem entsprechenden Hinweis im Kaufvertag schön aus jeglicher Verantwortung raus.

toffifee60 
Fragesteller
 31.01.2024, 08:27

Wie meinen Sie das?

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