Haftung beim Autoschaden im Bauern-Protestkonvoi?
Hallo,
nachdem ich vor Jahren mal im Stadtverkehrsstau als Beifahrer in einem Auto saß, das fast überhitzt wäre, habe ich einen Gedankengang.
Was passiert, wenn in einem der aktuellen Protest-Konvois ein Auto etwa eines Berufspendlers (was es bei normalem Verkehrsfluss nicht tun würde) überhitzt, weil es zum Stau oder Stop-And-Go-Verkehr kommt - wer kommt dann dafür auf?
Hat da der Besitzer einfach "Pech gehabt" oder ist das ein Fall, der irgendeinem Bauernverband oder sonstigem Organisator (rein vom Ding her sind diese Konvois nicht in Ordnung und grenzen an Blockade; anders als ein Stau, der aufgrund eines Unfalls usw. passiert) anzulasten und in Rechnung zu stellen ist?
Danke & Grüße!
2 Antworten
Technische Anforderungen an einen Wagen umfassen auch Staus - da sind politische Hintergründe unerheblich. Wenn es um normale Nutzung ohne Unfall geht.
Details würde ich beim Bierchen mal mit einem Versicherungsmenschen besprechen; die kennen ihre VVG aus dem FF.
Hi, das kann man niemand anlasten. Da bleibt man auf den Kosten sitzen.
Mit Staus muss aus verschiedenen Gründen immer gerechnet werden. Daher sollte das Kühlsystem eines Auto stets in Ordnung sein, dann kann sowas nicht passieren.
Generell ja - ich meinte das aber bezogen auf die Tatsache, dass das kein durch höhere Gewalt entstandener Stau ist, sondern ein geplanter Stau.
Bei einem Stau auf der Autobahn ist es klar, dass man das selber zahlt, Unfälle oder Schwertransporte sind keinem anzulasten - mich hätte die Frage interessiert, wie es bei einem vorsätzlich herbeigeführten und organisierten Stau ist, der das Ziel hatte, die Straße zu verstopfen.
Ist einfach...§82 VVG Schadenminderungspflicht