Dürften (Hunde)Züchter Welpen wieder weg nehmen?
Ich hab rein Interesse halber im Internet nach einer bestimmten Rasse geschaut weil sie mir gefällt und ich evt. wenn meine anderen 2 Hunde gestorben sind(hoffentlich erst sehr weit in der Zukunft) diese Rasse kaufen möchte. Der Züchter scheint das sehr professionell zu machen. Dieser Züchter schrieb auf seiner Seite aber auch, er gä seine Welpen nicht an andere Züchter weiter. Würde ich behaupten ich hol mir den Hund privat als Familienmitglied o.ä und würde dann aber zum züchten anfangen, kann mir der Züchter den Hund wieder weg nehmen. Oder würde er es mitbekommen das ich den Welpen quäle, kann er das Tier dann wieder beschlagnamen?
Das ganze ist natürlich übertrieben und ich denke bzw hoffe das so eine Situation nicht passiert. Es geht mir hier rein nur um die Theorie.
Danke schonmal für die Antwoten ☺️
4 Antworten
Hallo,
grundsätzlich wird bei einem Kaufvertrag die Ware (= Hund) übergeben und dafür das Geld entgegengenommen - der Käufer erhält so eigentlich uneingeschränktes Eigentum an dem Hund.
Einschränkungen dieses Eigentums sind grundsätzlich nicht möglich - niemand würde z.B. akzeptieren, wenn ein Autoverkäufer einem Käufer auferlegt, er dürfe höchstens 10.000 km im Jahr mit dem Auto fahren oder er müsste es jede Woche waschen etc.
Nun kann es immer sein, dass ein Züchter aus verschiedenen Gründen nicht möchte, das z.B. mit dem Hund später gezüchtet wird. Wenn der Grund dafür z.B. darin liegt, dass der Hund einen starken Fehler aufweist (und er sich deshalb nicht vermehren soll), dann wird i.d.R. so ein Hund stark vergünstigt verkauft, der Passus zum Zuchtausschluss kommt in den Vertrag.
Ein Züchter kann keinen Hund einfach wieder wegnehmen, wenn der neue Eigentümer nicht gut mit ihm umgeht. Dazu hat er kein Recht, das wäre Diebstahl. So etwas könnte er höchstens dem Veterinäramt melden, nur das hat eine rechtliche Handhabe, gegen Verstöße gegen das TierschutzG vorzugehen. Im akuten Fall natürlich immer auch die Polizei.
Immer kann man natürlich alles mögliche in einen Kaufvertrag reinschreiben - was davon aber letztendlich Rechtsgültigkeit besitzt, ist immer fraglich. Im Zweifel helfen Anwälte und Gerichte.
Zu seinem Züchter sollte man allerdings unbedingt Vertrauen und ein gutes Verhältnis haben. Wenn der Züchter einem ein sorgsam aufgezogenen Hundekind anvertraut, in das er seine ganze Liebe gesteckt hat, dann ist es das auch wert, diesem Vertrauen gerecht zu werden.
Wunderbar ist es für alle Seiten, wenn man das ganze Hundeleben lang ein gutes Verhältnis zum Züchter hat, bei Problemen nachfragen kann, gute Ratschläge bekommt, vielleicht eine wunderbare Urlaubsbetreuung dort findet etc. pp.
Nein geht nicht, solche Verträge sind nicht gültig. Nach dem Verkauf des Hundes gehört er dir und du kannst mit ihm machen was du willst.
Ausgenommen sind Verträge für Hunde die man im Zuchtrecht kauft. Diese Verträge sind rechtsgültig.
Wenn im Schutzvertrag des Züchters steht, dass man dies und das nicht soll, dann hält man sich daran.
Eine befreundete Züchterin hat auch schon einen ihrer Hunde wieder aus einer Haltung heraus geholt. Ging ganz einfach
Man kann auch nicht so einfach mit eine Zucht beginnen, da gehört schon eine Menge Bürokratie dazu
Solche Verträge sind schlicht ungültig, die muss man nicht einhalten. Der Züchter hat kein Recht einen verkauften Hund zurück zu holen.
nein, es läge hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag vor
Auch in einem rechtsgültigen Kaufvertrag sind Floskeln drin, die einiges ausschließen
Nein, das ist wirklich so. Wir hatten schon Deckrüden und selbst diese Verträge sind so ausformuliert, dass der Hündinnenbesitzer kein Schindluder treiben kann. Der Züchter, wenn er denn ein gescheiter Züchter ist, wird Verträge immer so aufsetzen, dass er ziemlich sicher sei kann.Nur ist eigentlich jeder Züchter stolz, wenn ein Hund aus seinem Zwinger gekört wird und mit ihm weiter gezüchtet werden kann.
als potentieller Käufer würde ich selber höchsten Wert darauf legen, mit dem Tier sehr gut umzugehen und fasse dies eigentlich als selbstverständlich auf
Ja, sollte man. Ich habe es schon anders erlebt. Wir haben unsere Schutzverträge immer eingehalten. Ein Hund ist kein Ding, sondern wird im Idealfall zu einem Familienmitglied
ich selber habe mich 11 Jahre damals um einen Hund vom Nachbarn gekümmert, es war eine tolle Zeit für mich
Ich habe Hunde seit mehr als 50 Jahren. Nie mehr ohne Hund....
Richtig, denn dafür hat man einen Rechtsanwalt. Trotzdem gibt es genügend Verträge über Hundekäufe, die Klauseln enthalten, bei denen einem die Haare zu Berge stehen und die vor keinem Gericht Bestand hätten.
Eigentum lässt sich in der Regel eben nicht einschränken.
Kleine Ergänzung: Nicht die ganzen Verträge sind "nicht gültig" - sondern nur die Klauseln, die der allgemein gültigen Rechtsprechung und den Gesetzen widersprechen.