Dürfen Menschen mit Behinderung Bürgen?

4 Antworten

Klar dürfen die. Was hat z.B., ein abbes Bein oder Arm mit Bürgschaft zu tun.

Man darf nur nicht geschäftsunfähig sein, um zu bürgen.


Anniiiiix2 
Fragesteller
 03.03.2021, 12:14

Mir ist das nur unklar gewesen wegen dem Ausweis.

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anitari  03.03.2021, 12:21
@Anniiiiix2

Eine körperliche Behinderung bedeutet doch nicht das die Person geschäftsunfähig ist.

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Wenn sie geschäftsfähig sind, natürlich.

ja klar, es sei denn es geht um eine geistige Behinderung. Bzw man darf halt nicht geschafätsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig sein.

Ja, darf er.


Anniiiiix2 
Fragesteller
 03.03.2021, 12:13

Muss das vorgewiesen werden ?

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Wiesel1978  03.03.2021, 12:14
@Anniiiiix2

Im Allgemeinen sind keine Angaben zu Vorerkrankungen des Bürgen notwendig.

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