Dürfen Menschen mit Behinderung Bürgen?
Bitte nur ernsthafte Antworten!
Vor ab: es ist KEINE AUSNUTZUNG! Ich selber habe auch ein leichtes handicap.
Frage steht ja schon oben. Darf ein Mensch mir Behinderung, der einem Ausweis mit Buchstaben hat, aber auf dem ersten Arbeitsmarkt ist und total selbstständig . Es ist ein sehr guter Freund von Freunden . Also was sagt ihr ?
Wie gesagt bitte nur ernsthafte Antworten!
4 Antworten
Klar dürfen die. Was hat z.B., ein abbes Bein oder Arm mit Bürgschaft zu tun.
Man darf nur nicht geschäftsunfähig sein, um zu bürgen.
Eine körperliche Behinderung bedeutet doch nicht das die Person geschäftsunfähig ist.
Wenn sie geschäftsfähig sind, natürlich.
ja klar, es sei denn es geht um eine geistige Behinderung. Bzw man darf halt nicht geschafätsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig sein.
Ja, darf er.
Im Allgemeinen sind keine Angaben zu Vorerkrankungen des Bürgen notwendig.
Mir ist das nur unklar gewesen wegen dem Ausweis.