Vermietung: Wie fragt man nach Handicap?

5 Antworten

Meine Meinung als Laie ist folgende:

Die Frage allein setzt keine Ungleichbehandlung voraus. Die darauf zurück zu führende Entscheidung dagegen schon. Der Bewerber muss und sollte diese Frage auch nicht beantworten.

Somit erübrigt sie sich eigentlich von Beginn an.

Wenn der Pool intakt und alle gesetzlichen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt sind, kann niemand im Falle eines Unfalls in Haftung genommen werden.

da sie ein Objekt mit Pool vermieten und hier in keinster Weise Haftungen übernehmen wollen, für den Fall von Nichtschwimmer, etc.

Ein Haftungsausschluss kann immer nur bezüglich einfacher Fahrlässigkeit erfolgen. Gegen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann man eine Haftung nicht wirksam ausschließen.

Wer als Gebäudeeigentümer seinen Verkehrssicherungspflichten ordentlich nachkommt ist rechtlich raus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Frage ist irrelevant, da die Haftungsfrage gar nicht eintritt, wenn der Pool usw. in Ordnung und nicht baufällig ist und den Vorschriften entspricht. Oder etwa nicht??

Es dürfen ja auch Menschen mit Handicap ins Bad geheen und haben dort auch keine Probleme.

Die Frage nach Handicaps ist meines Wissens nicht erlaubt.

Erlaubt sind Fragen, wie sie normalerweise in einem Mieterfragebogen abgefragt werden. Mehr nicht.

So etwas steht nicht im Ausweis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren