Vermietung: Wie fragt man nach Handicap?
Wir haben eine Pikante Diskussion, ohne jemand jetzt hier diskriminieren zu wollen - geht es vor allem um die Sicherheit: Unsere Bekannten vermieten eine Wohnung und da kam ein Gespräch auf: Wir sind der Meinung, dass man als Vermieter einen Mietinteressenten nicht nach einem Handicap wie Behinderung fragen darf, wegen Diskriminierung, oder?
Dennoch war die Aussage unserer Bekannten nicht ganz unberechtigt, da sie ein Objekt mit Pool vermieten und hier in keinster Weise Haftungen übernehmen wollen, für den Fall von Nichtschwimmer, etc.
Daher die Frage: Darf man in einer derartigen Angelegenheit nach Handicap fragen oder wie bekommt man die Info, ob ein Mensch ein Handicap hat, ohne dass man danach frägt - evtl. über den Ausweis?
5 Antworten
Meine Meinung als Laie ist folgende:
Die Frage allein setzt keine Ungleichbehandlung voraus. Die darauf zurück zu führende Entscheidung dagegen schon. Der Bewerber muss und sollte diese Frage auch nicht beantworten.
Somit erübrigt sie sich eigentlich von Beginn an.
Wenn der Pool intakt und alle gesetzlichen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt sind, kann niemand im Falle eines Unfalls in Haftung genommen werden.
Ich denke, dass das nichts mit einem Handicap der Mieter zu tun hat. Hier ein Link dazu:
https://www.mcmakler.de/immobilienlexikon/verkehrssicherungspflicht
da sie ein Objekt mit Pool vermieten und hier in keinster Weise Haftungen übernehmen wollen, für den Fall von Nichtschwimmer, etc.
Ein Haftungsausschluss kann immer nur bezüglich einfacher Fahrlässigkeit erfolgen. Gegen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann man eine Haftung nicht wirksam ausschließen.
Wer als Gebäudeeigentümer seinen Verkehrssicherungspflichten ordentlich nachkommt ist rechtlich raus.
Die Frage ist irrelevant, da die Haftungsfrage gar nicht eintritt, wenn der Pool usw. in Ordnung und nicht baufällig ist und den Vorschriften entspricht. Oder etwa nicht??
Es dürfen ja auch Menschen mit Handicap ins Bad geheen und haben dort auch keine Probleme.
Die Frage nach Handicaps ist meines Wissens nicht erlaubt.
Erlaubt sind Fragen, wie sie normalerweise in einem Mieterfragebogen abgefragt werden. Mehr nicht.
So etwas steht nicht im Ausweis.