Vermieter Kleinreparatur. Wann ist sie rechtens?

6 Antworten

Die Beauftragung von Reparaturen ist Sache des Vermieters, denn "Wer a schafft, zahlt".

Sofern in Deinem Mietvertrag auf die BetriebskostenVerordnung hingewiesen wird, kann es sein, dass der Vermieter etwas auf Dich umlegen könnte. , aber nur dann, wenn das zeugs Deinem ständigen Zugriff unterliegt.

Leider schreibst Du nicht, was genau defekt ist.

Ein Rollokasten unterliegt nicht dem ständigen Zugriff, der Zuggurt aber schon.

Beim spülkasten kommt es darauf an, ob Unterputz oder Aufputz. Kannst Du auch Googlen.

DrDezibel404 
Fragesteller
 16.05.2022, 09:51

An sich steht nicht zur Debatte, ob ich die kleinreparaturen zahlen muss. Steht im mietvertrag drin. Aber wie ich gesagt kann ich vorallem beim Rollokasten das nicht selber machen. Auch wenn es nur das Zugseil ist.würde den Rollokasten ohne hilfe kaputt machen.

Doch da der Vermieter das nicht selber machen will da es ja ne kleinreparatur ist (auch wenn ich das Geld für den Rollokasten bezahle) muss ich dafür einen Handwerker beauftragen und der Kostet EIN heiden geld.

Also Stelle ich die frage nochmal.

Muss ich auch wenn die Kleinreparaturklausel rechtens ist auch den Einbau bezahlen? Bzw muss sowas dann der vermieter übernehmen

Denn 100 euro im Jahr ist nicht das Problem, sondern die Handwerker die es ein bauen.

Ich hoffe das macht es klarer

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anitari  16.05.2022, 09:59
@DrDezibel404
... muss ich dafür einen Handwerker beauftragen

Mußt Du nicht. Die Beauftragung der Reparatur ist Sache des Vermieters.

Sollte eine Reparatur unter Kleinreparaturen fallen mußt Du nur die Kosten tragen, sofern der Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht überschritten wird. Kostet die Reparatur auch nur 1 Cent mehr muß der Vermieter die Kosten komplett tragen.

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Es gibt Verträge wo explizit die Kleinreparaturen in die Verantwortung des Mieters gelegt werden. Schau nach.

Dann ist die Frage was genau sind Kleinreparaturen, also in €. Das Internet sagt:

In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.

Der Vermieter selbst ist für die Beauftragung von Handwerkern zuständig.

Du bist nur in der Pflicht, die Schäden dem Vermieter mitzuteilen. Das solltest Du schriftlich machen und um alsbaldige Reparatur bitten.

Die Reparatur der beiden Objekte ist prinzipiell keine Kleinreparatur deren Kosten auf den Mieter abgewälzt werden darf, insofern eine wirksame Klausel überhaupt vereinbart ist.

Du solltest hier besser nicht selbst versuchen, den Mangel zu beheben. U.U. wird dich der Vermieter schadenersatzpflichtig machen, wenn danach etwas sich zum Schlimmeren verändert hat.

Also: Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verfristung selbst einen Fachhandwerker beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Mieteaufrechnen wirst.