dürfen lehrer folgende dinge?
- Schüler als Strafe zum abschreiben von Zeilen/Hausordnungen zu zwingen?
- Unterricht nach Läuten fortzuführen?
4 Antworten
Schüler als Strafe zum abschreiben von Zeilen/Hausordnungen zu zwingen?
Sie dürfen sie logischerweise nicht mit körperlicher Gewalt zwingen, aber mit dem Hinweis dass ansonsten weitere disziplinarische Maßnahmen (angefangen von Leistungsverweigerung = 6 bis zu Verweisen) folgen ja.
Unterricht nach Leuten fortzuführen?
Zumindest zu meiner Schulzeit vor über 40 Jahren galt "Der Lehrer/die Lehrerin schließt die Stunde, nicht die Glocke". Ich gehe nicht davon aus dass sich da bis heute irgend etwas geändert hat.
Meinst du? In meinem Abiturjahrgang haben etwa die Hälfte der Schülerinnen die Annahme ihrer Zulassung zur Prüfung verweigert, da sie als "Fräulein" angeredet wurden. Die Briefe wurden dann erneut mit der Anrede "Frau" ausgestellt. Als ich zwei Jahre später an der Uni war kam gerade das Binnen-I auf, das Rednerpult wurde in Redepult und die Rednerliste in Redeliste etc. umbenannt. Ich bin mit dem Gendern sozusagen aufgewachsen. Das Thema ist deutlich älter als die meisten Menschen denken.
- Sowas wie schreib 50 mal die Schulordnung (oder einen Teil davon) ab ist verboten. 1 mal ist es aber denke ich noch erlaubt.
- ein paar Minuten damit man schnell noch was zuende besprechen kann oder noch Hausaufgaben geben kann sind erlaubt. Nicht erlaubt ist es aber das der Lehrer sagt das er die Stundenzeit zu kurz findet und deswegen z.B. immer bis um 13:10 statt bis 13:00 macht .
Können sie an sich beides aber muss natürlich alles verhältnismäßig sein.
Der Lehrer beendet den Unterricht.
https://beamten-infoportal.de/magazin/beruf/lehrer/lehrer-duerfen-pausenzeiten-festlegen/
Zu deiner Schulzeit hieß es garantiert ""Der Lehrer schließt die Stunde, nicht die Glocke".