Wenn du eine Filiale der Bundesbank in der Nähe hast, kannst du das Geld auch dort tauschen.

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Ist ja sein Geld, wenn er das wildfremden Leuten schicken will, ist das nicht verboten.

Da das aber im Normalfall niemand einfach so macht, würde ich dringend davon abraten, in irgendeine Art von Beziehung mit ihm zu treten.

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Musst halt ein paar Cent Zinsen zahlen, zumindest in diesem Sinne ist das nicht weiter tragisch.

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Kannst du natürlich machen. Wenn das Konto nicht für den Zahlungsverkehr genutzt wird, würde ich aber kein zinsloses Girokonto, sondern ein verzinstes Tagesgeldkonto eröffnen.

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Auf einem Samsung-Tablet wirst du das wahrscheinlich nicht installieren können. Es würde für die Entwickler wohl auch keinen Sinn machen, so etwas zu programmieren, weil es kaum Leute gibt, die es auf diese Weise nutzen.

Du könntest höchstens die Cloud-Version von RStudio nutzen, die aber soweit ich weiß in der Free Version etwas limitiert ist.

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Es ist ja keine Straftat. Du kannst es ohne Nachweis einfach nur nicht einzahlen.

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Nein,

Ich bin ein weißer, einigermaßen durchschnittlich gebauter Deutscher männlichen Geschlechts, insofern halten sich meine persönlichen Diskriminierungserfahrungen in Grenzen. Da meine Frau aus dem nahen Osten stammt, habe ich hier und da was über sie miterlebt. Mit dem Ausländeramt hatte ich aber keine Probleme, eher im Gegenteil, auch mit staatlichen Stellen nicht. Die größten Probleme diesbez. hatte ich mit Privatbanken.

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Nein. Erstens ist das unübersichtlicher und schwerer lesbar, zweitens in der Konsequenz auch fehleranfälliger.

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1. Ist in der Lösung unsauber formuliert. Das vom Eurosystem geschaffene Geld ist Zentralbankgeld. Und Zentralbankgeld existiert als Buchgeld eben nur auf Konten der Zentralbank. Es kann daher auch nicht weitergereicht werden, weil die meisten Nichtbanken kein Konto bei der Zentralbank haben können.

2. Das kann sehr viele Ursachen haben und ist immer noch Gegenstand der Forschung.

3. Die EZB hat ein Inflationsziel von 2 Prozent - und zwar nicht maximal 2, sondern exakt 2. Weicht die gemessene Inflation von diesem Ziel nach unten ab, ist ein Anstieg gewünscht.

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Ich würde solche persönlichen Themen eher nicht in der Öffentlichkeit besprechen wollen, unabhängig davon, dass ich damit kein Problem hätte. Aber was für mich gilt muss natürlich nicht zwangsläufig für euch gelten.

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Weil es sinnvoll ist, bei so einer elementaren Frage einen Interessenausgleich zu schaffen, damit nicht eine Seite die andere übervorteilt.

Bei deiner Forderung nach einer totalen Flexibilisierung der Urlaubsfrage zieht außerdem deine Logik nicht, nach der Arbeitgeber gefälligst jede Entscheidung des Arbeitnehmers zu akzeptieren haben. Die Urlaubsfrage ist dann nämlich eine reine Verhandlungsfrage. Und ob diese Verhandlungen dann noch zu deinen Gunsten verlaufen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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Darfst du. Mit null multiplizieren ist ja kein Problem, nur durch null teilen geht nicht.

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Das ist einfach nur ein anderer Name für die Kurve. Ist halt ein bisschen unglücklich gewählt, da die Notation normalerweise die Ableitung meint.

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