American Bulldog listenhund?

3 Antworten

Der American Bulldog ist ja keine anerkannte Rasse - sondern eine Mischung aus diversen Listenhunden und auch die Mischungen der Listenhunde gelten als gefährliche Hunde - und für sie gelten also alle die Auflagen, die in den Verordnungen des Landes Brandenburg aufgeführt sind.

Hallo,

Da diese "Rasse" eine Mischung aus Listenhunden der Kategorie 1 ist braucht man dafür eine Halteerlaubnis von der Gemeinde. Die ist verbunden mit einem Wesenstest und anderen Auflagen wie beispielsweise besondere Einfriedung des Grundstückes, etc. Der Halter muss auf jeden Fall darlegen, warum er genau diese Rasse möchte, endloser Papierkram aber machbar. Wird der Hund nicht gemeldet handelt es sich um eine illegale Kampfhundehaltung. Die Strafe dafür kann bis zu 10.000 Euro betragen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Kindheitspädagogin/ Tiererfahren

Da der American Bully in Deutschland (noch) nicht als eigenständige Rasse gilt, taucht er in keiner Rassenliste auf. Obwohl der American Bully kein Listenhund ist, können die zuständigen Behörden die Tiere aufgrund ihres Aussehens beziehungsweise beim Vorhandensein bestimmter Merkmale als gefährlich einstufen.

LukaUndShiba  15.11.2021, 16:02

Falsch. Nicht das Aussehen ist das Problem sondern das diese Hunde durch das einkreuzen verschiedener listenhunde entstehen.

2