Gilt Dogo Argentino als Listenhund in NRW?

2 Antworten

Hallo,

seit der Neufassung des Landeshundegesetzes in NRW gilt diese Rasse nicht mehr automatisch zu den gefährlichen Rassen.

"Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren
Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall
festgestellt worden ist."

Zu Absatz 2, Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird, gehören "nur noch"
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Für den Dogo Argentino gibt es trotzdem Auflagen, die allerdings nicht so schwerwiegend sind wie die Auflagen für die o.g. Hunde. So muss man zwar auch vor der Anschaffung eine Haltungserlaubnis beantragen, die allerdings wesentlich leichter zu bekommen ist. Und auch die Auflagen, die man dafür erfüllen muss, sind einfacher zu erfüllen.

Auflagen bekommt in NRW jeder größere Hund (über 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg) - also selbst ein Labrador oder ein Großpudel. Nur sind diese Auflagen nicht so heftig.

Alles nachzulesen hier

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048

oder einfach auf der zuständigen Behörde nachfragen - dann ist man auf der sicheren Seite und weiß auch, wie hoch die Hundesteuer z.B. für den Hund ausfallen wird (denn diese ist kein einheitliches Landesrecht, sondern Gemeinderecht, kann also jede Gemeinde für sich selbst festlegen. Auch, ob für bestimmte Rassen eine besonders hohe "Straf"-Steuer fällig wird.

Gutes Gelingen

Daniela

Ja gilt er. Und die Auflagen kannst du googeln Kategorie 2 listenhunde sind es.