Wurdet ihr schonmal KO geschlagen?

Nein 72%
Ja 28%

18 Stimmen

5 Antworten

Ja

Klar. Im Wettkampf und im Sparring einmal.

Als Boxer nichts ungewöhnliches.

Ausserhalb des Sports ? Noch nicht, nein. Wird auch nie passieren.


SignumCore  07.11.2024, 18:36
Ausserhalb des Sports ? Noch nicht, nein. Wird auch nie passieren.

Besser dass es nie passiert. Kopf auf Asphalt und Behinderung für immer. Wenn du den Aggressor so machst, Stress mit Polizei und Justiz + Finanz an Anwalt über 1000 Euro

WayneHijeck  07.11.2024, 18:39
@SignumCore

Eben.

Ich schlug aber bereits zwei mal einen Aggressor k.o, und beide male knallte er mit dem Kopf auf. Einmal auf einem Klo in einer Bar, durch den Schlag knallte sein Kopf gegen die Wand, und einmal draußen, schlug ich ihm auf's Kinn, als er auf mich zu kam und er knallte mit der Stirn auf den Asphalt.

An beiden Ereignissen rief ich anschließend direkt den Notarzt. Es kann sehr tödlich enden.

SignumCore  07.11.2024, 18:41
@EinPokemon827

Nach § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Handlung, die zur Notwehr dient, nicht rechtswidrig, auch wenn sie normalerweise als Straftat gewertet würde. Notwehr bedeutet hier, dass eine Person das Recht hat, sich selbst oder andere gegen einen unmittelbar bevorstehenden, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, sofern die Verteidigung angemessen und erforderlich ist. In solchen Fällen wird die Tat nicht als Straftat betrachtet, weil sie zur Abwehr eines Angriffs notwendig war.
Hier gibt Beispiele:
https://www.kanzlei.law/strafrecht/strafverfahren/notwehr/#:~:text=Die%20Notwehr%20setzt%20erstens%20einen,StGB%20gerechtfertigt%20und%20dementsprechend%20straffrei.

EinPokemon827 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 18:43
@SignumCore

Also ist es doch in Ordnung jemanden im Rahmen der Notwehr KO zu schlagen.

WayneHijeck  07.11.2024, 18:45
@EinPokemon827

Nein, habe ich nicht. Dennoch half ich und blieb bei ihnen, bis die Rettungskräfte antrafen.

WayneHijeck  07.11.2024, 18:46
@EinPokemon827

Ja, klar ist es das. Geht aber um die Gefahren dabei. Dass diese zweitrangig sind, ist klar.

SignumCore  07.11.2024, 18:46
@EinPokemon827

Wenn der Angreifer dich schubst und du ihn daraufhin K.O. schlägst, könntest du als Täter gelten. Dein Gegenschlag war gefährlicher als sein Angriff. Notwehr muss verhältnismäßig sein, das heißt, die Verteidigung sollte nicht gefährlicher sein als der ursprüngliche Angriff.

WayneHijeck  07.11.2024, 18:52
@SignumCore

Nun, das ist ein K.O Schlag.

Wenn jemand aggressiv auf dich zu stürmt, und du nur mit einem geraden Faustschlag an sein Kinn ihn aufhälst, ist das verhältnismäßig. Ob Du Boxer bist und somit entsprechend K.O Kraft hinter deinem Schlag hast spielt keine Rolle hierbei.

Mir wurde von meinem Anwalt gesagt, dass ich nicht warten muss, auf das was noch passiert, wenn er schon aggressiv auf mich zu kommt. Dass er mich dann angreifen wird, ist sicher.

Nein

Hii,

Ne,noch nie zu, Glück und ich hoffe auch,dass des so bleibt.🤗😌

LG Maike^^

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beantworte gerne eure Fragen🌊🌺
Nein

Nein zum Glück nicht 😅

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Persönlicher Alltag ⭐️
Nein

Zum Glück nicht!

LG ✨

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich teile meine Meinungen und Erfahrungen gerne mit euch ✨
Nein

Hab mich das letzte Mal in der 6. Klasse geschlagen, aber sicherlich nicht KO.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab schon einiges erlebt.