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Wenn die Familie auf der richtigen Seite, der Zuschauer Tribüne - gewesen wäre, anstatt ihr Kind auf blauen Kisten spielen zu lassen die direkt neben der Laufbahn sind…
Noch dazu ist es respektlos den Sportlern gegenüber direkt an der Laufbahn sein Kind herumspielen zu lassen, das ist kein Spielplatz.
Das Kind kann nicht in dem Alter schuld sein, es macht das was, die Eltern von ihm erwarten. Nennt sich Erziehung.
Wenn ich als Zuschauer einer Sportveranstaltung am Rand zuschaue muss ich immer damit rechnen, das von allen Seiten Sportler vorbei laufen. Wenn ich dann die Sprintstrecke unbedingt überqueren muss ist es meine Aufgabe gut auf zu passen und erst überquere, wenn alles frei ist.
Und sowas versteht auch schon ein Kind. Die Eltern können ihr Kind nur immer wieder darauf hinweisen. Das es dann doch plötzlich ohne auf zu passen die Laufstrecke überquert, können sie nicht verhindern.
Schuld ist das Kind, sollte es zu Schäden kommen, sind die Eltern verantwortlich weil ein Kind noch nicht diese Verantwortung tragen kann.
Ich dachte, der Junge ist unter 7 Jahre. Und Schuld bedeutet für mich, das er den crash verursacht hat, sonst nichts. Der Läufer ist nicht Schuld weil er auf der Laufstrecke Vorrang hat.
Nein. Das ist nicht richtig. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Er muss nachweisen, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzen. Dann haften die Eltern, weil ein Schaden entstanden ist, durch ihre Aufsichtspflichtverletzung. Hierbei dürfen Eltern aber Kindern auch Freiheiten einräumen. Dann geht der Geschädigte bis 7 Jahre leer aus und ab 7 Jahre muss ein Kind haften, bleibt aber straffrei.
Versteh mich doch bitte richtig. Die Frage war nicht nach der Haftung sondern nach der Schuld, nach dem Verursacher.
Und meine Antwort war und ist, das der Junge der Verursacher von dem kleinen crash ist. Hier geht es nicht um Haftung und Aufsichtsverletzung. Dazu hab ich auch gar nichts gesagt. Sondern lediglich darum, wer Schuld an dem kleinen crash ist, wer den verursacht hat, und das ist der Junge.
Richtig. Und Eltern sind nicht Schuld, wenn das Kind etwas falsch macht. Der Schuldfähige bleibt das Kind. Aber bis zum 7. Lebensjahr kann es nicht zur Schuld heran gezogen werden. Bleiben die Eltern. Die haben kein schaden verursacht. Bleibt nur, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung machten. Dann sind sie aber nicht für den Schaden selbst verantwortlich, müssen dann aber Schadenersatz leisten, da der Schaden durch die Aufsichtspflichtverletzung entstand. Ich habe bei der KPV Haftpflichtversicherungen abgeschlossen an Kunden und habe zur Beratung am Anfang einen Richter gehabt, der mich beraten hat, wie ich bei bestimmten Leuten Verträge abschließe. Grundsätzlich ist jemand nur für Schäden verantwortlich, die er selbst verursacht hat. Und ist es ein Kind, sind die Eltern nicht verantwortlich, da sie den Schaden nicht verursacht haben. Haben sie die Aufsichtspflicht verletzt, dann haben sie für den daraus entstandenen Schaden zu haften. Und diese Pflichtverletzung muss der Geschädigte erstmal nachweisen.
Kinder sind nur schuld, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das Kind ist nur Schuld und muss den Haftpflichtschaden ersetzen, wenn es mindestens 7 Jahre als ist. Ist das Kind keine 7 Jahre und liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, muss der Mann dafür gerade stehen.
Das Kind, denn die Eltern konnten ja nicht ahnen, dass ihr Sohn plötzlich losrennt.
Wer ein Kind hat weiß, dass Kinder von Kisten/Blöcken herunterhüpfen.
Das ist genauso wie man genau weiß, dass ein Kind in die Pfütze läuft sobald es diese sieht. Da muss man eben aufpassen und nicht auf seinem Handy glotzen.
Irrtum. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sie müssen nur haften, bei Kindern unter 7 Jahren, wenn sie ihr Aufsichtspflicht verletzen. Und das muss der geschädigte nachweisen können, sonst geht er leer aus.