Wenn ich von jemandem mit einem Taser verfolgt werde und bei meiner Flucht eine Tasse umwerfe, bin ich dann am Schaden der Tasse schuld?
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1 Antwort
Beide sind Schuld.
Hast du die Tasse bei deiner Flucht im Gesicht deines Verfolgers mit dem Taser „umgeworfen“? 😅
Das wäre dann nämlich Notwehr! Du müsstest halt stets das „mildeste“ Mittel der Verteidigung wählen. Ist DAS in deinem Fall die Tasse, dann wird DIE eben benutzt! 🙃
Und natürlich kannst du, auch wenn du (eventuell versehentlich) Sachbeschädigung auf deiner Flucht begehst dafür „belangt“ werden. War das jedoch kein ganz teueres Porzellan, oder ging durch die Tasse mehr zu Bruch, werden solche „Delikte“ -wie die Tasse selbst- meist fallen gelassen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung