Wenn auf etwas nicht hingewiesen wurde was man nicht benutzen darf, dann darf man das benutzen, richtig? Zum Beispiel in Unterkünften für die man bezahlt usw.?
5 Stimmen
3 Antworten
Kommt drauf an worum es geht. Meistens erklären der gesunde Menschenverstand und der Anstand es.
Nicht richtig
Kommt darauf an.
Wenn der werte Herr oder die werte Dame vorher mündlich erwähnt hat, dass du das Etwas nicht benutzen darfst, so gilt diese mündliche Aussprache als Hinweisung des Nichtstuns. Tut er dies nicht, so dürftest du die nicht genannte Hinweisung des Nichtstuns in unbezahlten oder bezahlten Unterkünfte ignorieren.
Wenn die Unterkunft aber von deinem Freund bezahlt wird musst du vorher mich fragen, ob du das darfst oder nicht.
*Achtung: nicht ernst gemeint :)*
Woher ich das weiß:Recherche
Nicht richtig
"Wenn man mir nicht gesagt hat, das ich niemanden töten darf, dann darf ich das, oder..."