Sollte man mir recht geben? Eure Meinung?
Die Polizei kann ja im Notfall mit ihrer Waffen Leuten abknallen aber was bleibt für uns Zivilisten über? Glaubt ihr ein Polizist wird mir das abnehmen wenn er das sieht die 28,3cm lange Lampe weil der er denkt es ist ein Schlagstoc? Bitte mit Gesetez Paragraphen als Begründung bevor ihr was schreibt
Wird er es sicherstellen oder mir direkt zurückgegeben?
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2 Antworten
Der Lord hatte auch Leute mit seiner Taschenlampe gehauen....
Das ist keine verbotene Waffe, also darf es von der Polizei nicht einfach so beschlagnahmt werden. Es gibt viele Dinge, die man im Notfall als Waffe benutzen kann, aber als Waffe eingestuft werden nur die Waffen, die auch zum verletzen gedacht sind. Deswegen ist ein Butterfly Messer verboten, aber ein Küchenmesser nicht, obwohl man damit auch jemanden anstechen kann.
Aber ein Küchenmesser in der Nacht draußen ist schon schlimmer als eine Taschenlampe? Glaubst du die Polizei wird verständnisvoll reagieren?