Sind lebende Insekten in der EU auch erlaubt?
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3 Antworten
Nein denn: Lebende Insekten sind in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen, weder in Chips noch in Brot oder anderen Produkten. Nach den geltenden EU-Vorschriften, dürfen Insekten nur in bestimmten, genau definierten und verarbeiteten Formen als Lebensmittel verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel getrocknete, gefrorene, pulverisierte oder pastenartige Formen von zugelassenen Insektenarten wie dem Gelben Mehlwurm, der Hausgrille, der Wanderheuschrecke oder dem Getreideschimmelkäfer.
Die Zulassung erfolgt immer nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die sicherstellt, dass die Produkte gesundheitlich unbedenklich sind. Lebende Insekten fallen nicht unter diese Zulassungen, da sie weder den Hygienevorschriften noch den Verarbeitungsstandards für den menschlichen Verzehr entsprechen würden.
In Chips, Brot oder anderen Lebensmitteln könnten also verarbeitete Insekten (z. B. als Pulver) enthalten sein, wenn sie zugelassen und korrekt gekennzeichnet sind – lebende Insekten jedoch nicht. Die Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass Verbraucher genau wissen, ob und welche Insekten enthalten sind, inklusive deutschem und wissenschaftlichem Namen.
Lebende Tiere sind in der EU als Lebensmittel nicht zugelassen.
Was haben die Bilder mit Deiner Frage zu tun?
Ja, hatte mal ne Wasseragame und immer Lebendfutter im Laden gekauft