Ist das erlaubt?

Möglicherweise ja. 100%
Nein nicht erlaubt! 0%

4 Stimmen

3 Antworten

Möglicherweise ja.

Auch wenn die Berufsschule als Ersatz einen Online-Unterricht anbietet, darf der Auszubildende nicht einfach zu Hause bleiben. Die Entscheidung darüber, ob der Auszubildende am Online-Unterricht im Betrieb oder an anderer Stelle teilnimmt, trifft der Betrieb.

Quelle:

https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/ausbildung/ausbildung-in-zeiten-von-corona/regelungen-fuer-betrieb-und-berufsschule-4766296


HateMods2 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 12:59

Ok, dann suche ich mir Ausreden.

Das BBiG ist mit §15 in dem Bezug doch eindeutig: Der Betrieb hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.

Ob der Unterricht nun als Präsenzunterricht in der Schule oder als Distanz-/Online-Unterricht erfolgt, spielt dabei absolut KEINE Rolle.

Ob Dein Betrieb das darf oder nicht, sei mal dahingestellt....Du solltest das vernünftig und ruhig mit Deinem Ausbilder besprechen und ihn bitten, dass Du es von Zuhause aus machen kannst...was nützt es Dir, wenn Du etwas machst, was Dir dann nur Ärger bringt.

Wenn Du ordentlich argumentierst, wird Dein Betrieb sich bestimmt verständnisvoll zeigen.


HateMods2 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 13:06

Verständnis? Mein Ausbilder ist das Gegenteil von verständnisvoll.

Ich habe dann fast 1,5 Stunden weniger Freizeit, nur weil die wollen, dass ich das im Betrieb mache.

Ich habe mich gefreut, mehr Freizeit zu haben.