zusätzlich ein Freelance-Visum?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite jetzt Vollzeit in einem Lebensmittelgeschäft.
Und ich habe vor, Ende dieses Monats eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Ich habe mein Visum über den Lebensmittelladen bekommen, in dem ich derzeit arbeite.und ich würde jedoch gerne zusätzlich als Freiberufler tätig werden.
Weil die Bezahlung niedrig ist und ich ursprünglich Gemälde zeichnen und verkaufen wollte.Oder kann ich einfach beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen?
(Ich habe in Deutschland bereits drei- oder viermal eine Steuererklärung abgegeben.)
Sollte ich in diesem Fall zusätzlich ein Freelance-Visum beantragen?
Vielen Dank, dass Sie trotz meiner schlechten Deutschkenntnisse gelesen haben.