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Kündigungsbestätigung per E-Mail rechtsgültig?

Liebe Community,

ich habe vor einiger Zeit eine Kündigungsbestätigung erhalten, die zu meinen Gunsten von den allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma und den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist.

Es handelt sich hier um eine geänderte Kündigungsbestätigung, da die erste normal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten betrug.

Diese Kündigungsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten, nachdem ich auch meine Kündigung per E-Mail eingereicht hatte. Die Kündigungsbestätigung hat auch keine Unterschrift von einer Person bzw. einem Mitarbeiter (unter dem Satz "Mit freundlichen Grüßen" steht einfach nur der Name und die Abteilung des Unternehmens). Ich habe aber durch die Plattform "finanzfrage" erfahren, dass dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit hat.

Da diese Kündigungsbestätigung nun von der Norm abweicht, wollte ich wissen, ob ich mich auch drauf verlassen kann, dass mein Vertrag gekündigt ist und bei mir auf dem Konto wirklich kein Geld mehr abgebucht wird.

Besonders der folgende Satz auf der Plattform "finanzfrage" hat mich etwas stutzig gemacht: "Eine Kündigungsbestätigung kann nicht gültig oder ungültig sein, da diese gar nicht notwendig ist." - Heißt das dann überhaupt, dass diese Art der geänderten Kündigungsbestätigung überhaupt rechtlich gelten kann?

Über Antwort von Personen, die vielleicht aus dem juristischen Bereich kommen, Fachwissen besitzen bzw. sich auch wirklich damit auskennen, würde ich mich sehr freuen!

Kündigung, Kündigungsfrist, kündigungsbestätigung, Vertragsrecht Rücktritt, Wirtschaft und Finanzen

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