Angenommen ich nenne mich aus Frust einen "Volltrottel, der selbst zum sch******* zu blöd ist" - dürfte ich mich dann selbst wegen Beleidigung anzeigen?
Denn möglicherweise ist der Gedanke, dass jemand auf so eine merkwürdige Idee kommt, dermaßen abwegig, dass es kein Gesetz dafür gibt, das dieses Vorgehen untersagt - und bei einer Straftat - und Beleidigung ist eine Straftat - MUSS ist die Polizei dieses Vergehen verfolgen.
Und Selbstanzeige ist ja generell möglich und gelegentlich auch üblich (siehe Steuerhinterziehung). Es müsste somit schon einen Paragraphen geben, der es ausschließt, dass Täter und Opfer nicht ein und dieselbe Person sein dürfen. Wenn es diesen Paragraphen nicht geben sollte dürfte einer solchen Selbstanzeige nichts formelles im Wege stehen und es müsste tatsächlich möglich sein! Oder?