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Eltern möchten Haus an ein Kind übergeben und dass die übrigen Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten?

Hallo Schwarmintelligenz,

ich bräuchte mal euren Rat zu einem Thema, in dem ich mich überhaupt nicht auskenne.

Eine sehr gute Freundin (F) von mir hat mich angerufen, um meine Meinung zu nachfolgendem Problem zu hören, aber leider konnte ich gar nichts Schlaues dazu sagen:

Ihre Eltern möchten ihrer jüngeren Schwester (S) das Haus überschreiben und sie (F) und ihr Bruder (B) sollen auf ihren Pflichtanteil verzichten. Von den Eltern sind sowohl Mama als auch Papa noch am Leben - jeweils 62 Jahre alt.

Das Haus wird beim Notar auf 700.t€ geschätzt, dürfte aber tatsächlich nochmal eine ganze Schippe mehr wert sein. Im Gegenzug täte die Schwester (S) auf ihren Pflichtanteil des restlichen Vermögens verzichten - ca. 200.000€.

Schwester (S) verdient sehr gut, hat aktuell 100t€ auf dem Konto und lebt im ausgebauten Dachboden von Mama und Papa.

Bruder (B) ist leider mit seinem Leben nicht klar gekommen, hat eine echte Assi-Freundin und ist selber seit der Schule Harz-IV Empfänger.

Meine Freundin ist in einer.... nennen wir sie mal "schwierigen" Ehe, die vermutlich nicht ewig halten wird, hat zwei Kinder und keinerlei Rücklagen, da sie ihr komplettes Vermögen in das Haus ihres "Noch"-Ehemanns gesteckt hat, auf das sie keinerlei Anspruch hat (Ehevertrag, nicht zu ihren Gunsten...) Sie ist Beamtin, nicht wirklich auf das Erbe angewiesen, aber wenn ihre Ehe scheitert steht sie erstmal bei Null... außerdem sind die ganze Familie Schwaben, die halten das Geld zusammen :D

Die Beziehung in der Familie sind bestenfalls "zerrüttet"... dennoch wäre ein endgültiger Bruch zwischen meiner Freundin und ihrer Familie nicht ihr bevorzugtes Szenario. Gleichzeitig weiß sie aber, dass es sie so wurmen würde, wenn sie jetzt nichts gegen die (in ihren Augen) Ungerechtigkeit mit dem Erbe unternimmt, dass sie wohl keinen vernünftigen Kontakt mehr mit ihrer Schwester pflegen könnte.

Ich kann ihr absolut keinen Rat geben, bin selber Einzelkind und definitiv nicht in der glücklichen Lage, überhaupt mal was zu erben ;-)

So wie ich das sehe, ist sie aber so oder so auf der Verliererstraße. Wenn sie die Unterschrift verweigert, wird das ganze als Schenkung ausgeführt, wenn die Eltern noch mindestens 10 Jahre leben, wird diese nicht mehr auf die Erbmasse angerechnet und die Schwester hat auch noch einen Erbanspruch auf die übrigen 200.000€, oder? Wenn sie (F) auf ihren Anteil verzichtet, wird sie das mit ihrer Schwester (noch weiter) entzweien..

Mein absoluter Laienrat war, dass notariell vereinbart werden soll, dass die (S) den beiden Kindern meiner Freundin (und im übrigen auch die Patenkinder der (S)) eine Festgeldanlage einrichten soll, bis zu deren 21. Geburtstag mit monatlich 125€. Das wäre dann - wenn ich mich nicht komplett verrechnet habe - etwas unter dem Pflichterbanteil, welchen meine Freundin ausschlagen würde, halt auf die nächsten 18 Jahre in Raten abbezahlt.

Vielleicht habt ihr noch kluge Ideen? Oder einfach ein paar Gedanken zu dem Thema?

Vielen Dank!

Bleibt gesund!

Familie, Erbrecht, Erbe, Schenkung, Pflichtanteil
Erbfrage - Pflichtteil trotz alleinerbe?

Tach zusammen!

Folgender Fall: Mein Schwiegervater ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und seine Tochter (nicht gemeinsames Kind!).

Im Testament steht, dass seine Ehefrau Alleinerbin ist. Dennoch steht meiner Frau, also seiner Tochter, der Pflichtteil zu.

Ich habe gelesen, dass die Frau als Alleinerbin dazu berechtigt ist, alles ohne Rücksicht auf seine Tochter zu veräußern und sie lediglich einen Anspruch auf die geldwerte in Höhe ihre Pflichtanteils hat. Ist das korrekt?

Es gibt (mal abgesehen von Auto und Hausstand) noch ein Haus mit Grundstück. Seine Frau/die Witwe steht NICHT (!!!) im Grundbuch! Beides wurde VOR der Heirat durch ihn gekauft und "bar" bezahlt, also fand während der Ehe keine Abzahlung des Kaufpreises statt. Wie verhält es sich nun hier mit der Aufteilung des Pfichtanteils?

Hat seine Tochter Anspruch auf das gesamte Haus+Grundstück, weil es VOR Eheschließung bereits abbezahlt war? (Kauf war ca. 2000, Eheschließung 2002). Oder hat seine Frau einen Teilanspruch? Wenn ja: wie hoch wäre der?

Theoretische Rechnungen: ihr gehört sowieso die Hälfte aufgrund der Ehedauer, also 50/50. Vom Vater seiner Hälfte erbt sie 50% und seine Tochter 50%, also 75%/25%. Durch das Alleinerbe leibt der Tochter noch die Hälfte des Anteils, also 12,5%, sprich:

Witwe: 87,5% und Tochter 12,5%. Korrekt?

Oder

Haus gehört zu 100% ihm (ohne vorige Aufteilung druch Ehe o.ä.), , dann geht 50%/50% an Witwe/Tochter und als Alleinerbe dann 75%/25% an Witwe/Tochter.

Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? bZw. was wäre, wenn die Witwe das Haus veräußert, ohne vorige Begutachtung durch einen Spezi?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

LG

Testament, Erbe, alleinerbe, Erbfall, Pflichtanteil, Witwe
Lebenslanges Wohnrecht für Stiefmutter im Testament-haltbar?

Guten Abend,

vor kurzem ist mein Vater überraschend verstorben. Er ist zum zweiten Mal verheiratet (kinderlos) und hat aus seiner ersten Ehe drei Kinder (mich eingeschlossen, alle volljährig). Nun ist es so, dass er ein handschriftliches mit Datum und Unterschrift versehenes Testament hinterlassen hat dessen Wortlaut lautet: "Ich setze hiermit zu alleinigen Erben meine drei Kinder x,y und z ein. Meine Frau F. soll lebenslanges Wohnrecht in meiner Wohnung (Anschrift) erhalten. Datum, Unterschrift". Weiter gibt es eine Lebensversichung und einen Bausparvertrag, bei beiden ist mein Bruder als Begünstigter eingetragen, somit dürfte das nicht in die Erbmasse fallen. Den Auftrag ans Bestattungsunternehmen hat die Ehefrau F. erteilt und unterschrieben.

Nun mein Fragen:

  1. Ist das so formulierte Wohnrecht haltbar? Es besteht KEINE Eintragung im Grundbuchamt, dort ist nur mein Vater als Eigentümer eingetragen.
  2. Gemäß dem Wortlaut würde die Ehefrau F. nur den ihr zustehenden Pflichtteil erhalten?
  3. Kann die Ehefrau F. verlangen, dass die Bestattungskosten über die LV beglichen werden?
  4. Wenn wir das Erbe annehmen, können wir uns dann irgendwie absichern, dass wir nur im Rahmen der Erbmasse haften und nicht mit unserem Privatvermögen (wir haben alle Eigenheime und dementsprechende Schulden). 5.Wenn das Wohnrecht für Ehefrau F. Bestand hat, haben wir dann Anspruch auf Auszahlung unseres Erbanteils?
  5. Haben wir wenn wir das Erbe ausschlagen dennoch Anspruch auf den Pflichtteil als leibliche Kinder? Meine gelesen zu haben, dass das der Fall ist, wenn das Erbe mit einem Vermächtnis, in diesem Fall den Wohnrecht, belastet ist.
  6. Die Immobilie um die es sich handelt, ist einer Genossenschaft zugehörig und somit sind Wohngeld und Sonderzahlungen im Hinblick auf die Erhaltung des Gemeinschaftseigentum möglich, wer würde die beim Annehmen des Erbes tilgen müssen?

Ziemlich viele Fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir jemand den einen oder anderen Tip zum weiteren Vorgehen geben oder ob ein eventuelles Anfechten des Testaments Erfolg versprechen würde. Ebenso wäre ich dankbar über Empfehlung bezüglich Fachanwälten für Erbrecht im Raum Stuttgart Böblingen. Vielen Dank, Naizah

Wohnrecht, Erbrecht, Pflichtanteil

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