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Ansprüche von Krankenkasse zu zahlen bei Reitbeteiligung und Sturz vom Pferd?

Hallo,

meine Frau und unsere Nichte waren mit dem Pferd unterwegs, also jede auf einem.

Unsere Nichte fiel herunter und brach sich das Handgelenk.

Es folgten Arztuntersuchung, Röntgen, Gipsverband und spätere Komplikationen da die Knochen schief zusammen wuchsen und mit Gewichten gestreckt werden mussten oder so.

Also eine Menge an Behandlungen über mehrere Wochen.

Nun wurde beim Arzt ein Reitunfall angegeben und darauf hin meldete sich die Krankenkasse zwecks Pferdehaftpflichtversicherung und Schadensnummer und Unfallhergangsbeschreibung.

Unsere Nichte ist 23 Jahre alt und somit erwachsen.

Das Problem was ich habe, wir haben uns damals eine Betriebshaftpflicht für Land-und Forstwirtschaft aufquatschen lassen da diese lt. Makler ja alle Gefahren auch mit Pferd, Hund und Privathaftpflichtschäden abdecken sollte.

Wir haben aber keinen Betrieb oder ein Gewerbe sondern sind ganz normale Angestellte im Gesundheitswesen.

Deshalb befürchte ich, die Versicherung hat jahrelang kassiert ,wird sich aber rauswinden.

Weiter hatte unsere Nichte aber eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben , für unentgeltliches Überlassen von Pferden auch bei eventuellen Forderungen Dritter wie Krankenkasse oder Ähniichem.

Nun liest man viel im Netz, wie schon beschrieben zahlt die Versicherung oder zählt die Haftungsausschlusserklärung???Auch das schiefe Zusammenwachsen der Knochen und die Folgebehandlungen denke ich sind Angelegenheiten und Behandlungsfehler der Klinik und kann uns nicht in Rechnung gestellt werden.

Ich hoffe irgendjemand kennt sich aus oder hat schon Ähnliches erlebt.

Erstmal Danke

Reitbeteiligung, haftungsausschluss
DHL Paket-Abholung?

Jemand hat etwas bei mir nach Arabien bestellt, über DHL. Da unsere Post-Filiale nur EU weit versendet hat diese Person sich um den Versand soweit gekümmert. Als ich dann die Zahlung plus die Codes für den Karton erhalten habe, habe ich bei DHL für heute eine Abholung gebucht. Diese fand auch gerade statt.

Doch erstens war der DHL-Bite zu früh und dazu noch unfreundlich. Zusätzlich habe ich ihn null verstanden. Einfach weil er sich nicht klipp und klar ausdrücken konnte.

Er hat dann die Barcodes aufgeklebt die ich hatte, dann habe ich nach einem Beleg gefragt. Denn wenn das Paket nicht ankommt habe ich die A*Karte. Denn...wie soll ich das beweisen ohne Beleg?

Auf meine Frage um einen Beleg ging er gar nicht drauf ein. Er sprach dann irgendwas von Papieren und Zoll da das Paket ja ins Ausland geht. Ich habe ihn dann gefragt was für Papiere er denn meint, denn ich habe nur diese Barcodes + Adresse von den Käufern bekommen. Die meinten die kümmern sich um alles und ich brauche es nur abholen zu lassen. Das habe ich dem DHL-Boten auch so gesagt. Er hat dann irgendwas gebastelt mit "Muss ich jetzt mitnehmen/muss ich jetzt hier lassen" und ist dann einfach mit dem Paket schnell abgedüst ohne dass ich nochmal um einen Beleg fragen konnte.

Jetzt versuche ich DHL telefonisch zu erreichen weil ich Angst habe dass da jetzt was passiert. Denn ich will hinterher nicht dafür haften müssen! Ich habe ja sogar gefragt wegen Belege etc. aber der ist ja null darauf eingegangen und dann mit dem Paket einfach so abgehauen.

Was mache ich jetzt? Ist das schlimm? Ich habe echt Angst dass das Paket nicht ankommt und ich dann auf den Kosten sitzen bleibe😥

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Einzelunternehmen Haftungsrecht?

Sachverhalt:

Schon seit einem längeren Zeitraum restauriere ich gerne hobbymäßig alte Möbel. Da ich in letzter Zeit aber nicht nur mehr die Möbel restauriere, sondern auch aktiv die Möbel kaufe und nach dem Restaurieren wiederverkaufe, möchte ich lieber den Handel anmelden.

Die Möbel kaufe ich bei privaten Personen ein, d.h. ich suche auf der Plattform „Ebay-Kleinanzeigen“ nach alten Möbeln und kaufe diese dann.

Nach dem Kauf lagere ich diese Möbel bei mir und restauriere diese auch gegebenenfalls.

Nach der Restauration verkaufe ich diese Möbel wieder über Anzeigen auf der gleichen Plattform.

Zukünftig möchte ich jedoch eine eigene Website gründen, auf welcher ich die Möbelstücke zum Verkauf anbieten kann.

Neben den restaurierten Möbeln möchte ich dort auch Möbel/Dekoration verkaufen, welche ich vorher bei anderen Unternehmen oder Verkäufern eingekauft habe.

Haftungsrecht.

Da ich als Einzelunternehmer mit meinem privaten Vermögen für mein Unternehmen hafte, möchte ich mich möglichst von allen Haftungen ausschließen.

D. h. nimmt man an, dass das gekaufte Produkt einen Defekt hat, dann würde ich ungern dafür haften, sondern wenn nur aus Kulanz handeln.

(So wie bei dem Privatverkauf)

Ebenso möchte ich nicht dafür haften falls das Produkt Kosten beim Kunden verursacht. Bsp.: Ein Kerzenständer hält die Kerze nicht korrekt und die Kerze fällt herunter und dadurch ist der Teppichboden zerstört. Oder das Produkt hat eine Oberfläche, die eine Verletzung hervorruft, wie eine Rötung der Haut oder einen Holz-Splitter. In beiden Fällen würde ich ungern dafür haftbar gemacht werden können. 

1.     Kann man sich überhaupt von solchen Haftungen ausschließen?

2.     Wenn ja, kann ich dies einfach in den AGB’s meiner Website hinterlegen?

3.     Müsste ich dies auch noch auf der Rechnung vermerken?

4.     Lohnt es sich eventuell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten. :)

Mit freundlichen Grüßen Tobias

Recht, Justiz, Kanzlei, Unternehmen, Einzelunternehmen, haftungsrecht, haftungsausschluss, Wirtschaft und Finanzen

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