das neue Gesetz legt vor das, junge Erwachsene aus nicht-Eu-Ländern (türkischer Reisepass), die sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben (hab ich) oder sechs Jahre hier zu Schule gingen, können jetzt auch den deutschen Pass beantragen (hab ich auch).
Daten von mir: hier in Deutschland geboren (1996) hatte seit meiner Geburt den türkischen Reisepass bin 18
Nun zu meiner Frage, kann ich einen Doppelpass beantragen oder musste ich vor dem Jahr 2000 in Deutschland geboren sein oder schon bei meiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Bin für jede Antwort dankbar! Mfg Tarkan
Ps: tut mir leid wollte erst hier fragen, bevor ich beim Landratsamt frage ;)